Nachteile für Hebammen abschaffen
Zum heutigen Kabinettsbeschluss über eine umfassendere Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der Geburtshäuser im Jahressteuergesetz 2009 erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Christine Scheel:
Der politische Einsatz der Grünen für eine umfassendere Umsatzsteuerbefreiung von Hebammenleistungen hat sich gelohnt. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen. Dort werden die Leistungen von Einrichtungen zur Geburtshilfe ab dem 1. Januar 2009 umfassender von der Umsatzsteuer befreit. D.h. auch die mit der Geburtshilfe eng verbundenen Leistungen bleiben dann umsatzsteuerfrei.
Beratungsleistungen sind bisher nicht in die Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen Das macht keinen Sinn, denn eine saubere Abgrenzung zwischen Behandlung und Beratung ist gar nicht möglich. Die Beratung, und zwar medizinische und soziale, muss deshalb ebenfalls in die Steuerbefreiung aufgenommen werden. Außerdem muss gesichert sein, dass auch die Familienhebammen von der Steuer befreit sind, denn gleiche Sachverhalte sollten auch gleich behandelt werden. Die Grünen werden sich bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs auch weiterhin für diese Verbesserungen einsetzen.





