Grüne fordern schnelle Lösung für die Gewerbesteuer-Zerlegung bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen

Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage "Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen" (16/10031) erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Bundesregierung lässt sehenden Auges zu, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien durch falsche steuerliche Anreize gefährdet wird. Auslöser war ein Urteil des Bundesfinanzhofs (4. April 2007; Az: I R 23/06), welches praktisch dazu führt, dass die Standortgemeinden von Windenergie- und Photovoltaikanlagen bei der Zerlegung der Gewerbesteuer künftig grundsätzlich leer ausgehen. Damit sinkt das Interesse dieser Gemeinden an einer Ansiedlung beziehungsweise Erneuerung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen erheblich. Die Bundesregierung schätzt selbst ein, dass Kommunen in Folge des Urteils auf die Ausweisung neuer Windenergie-Vorranggebiete verzichtet haben und die Bundesregierung gibt auch zu, dass dies dem Ziel den Anteil der erneuerbaren Energien auf mindestens 30 Prozent bis zum Jahr 2020 auszubauen, entgegen läuft. Trotz dieser Erkenntnis ist keine Kurskorrektur erkennbar.

Die Regierung ist offenbar nicht entscheidungsfähig. Schon im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 7. November 2007 hatten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Problem erkannt und festgestellt, dass geprüft werden muss, wie das Interesse der Standortgemeinden wieder gestärkt werden kann. Ein Ergebnis liegt nicht vor. Die Ministerien prüfen noch immer, während wichtige Investitionsvorhaben und die betroffenen Kommunen und Unternehmen in der Luft hängen.

Investitionsprojekte in erneuerbare Energien dürfen nicht weiter gefährdet werden. Deshalb muss jetzt schnell Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen und Kommunen geschaffen werden. Wir fordern umgehend eine gesetzliche Regelung für die Gewerbesteuer-Zerlegung bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Gemeinden, in denen sich Windkraft- oder Photovoltaikanlagen befinden, müssen ein Anrecht auf einen angemessenen Anteil am Gewerbesteueraufkommen erhalten. Das ist nur logisch, denn das Gewerbesteueraufkommen entsteht ja dadurch, dass diese Energieerzeugungsanlagen überhaupt betrieben werden.

Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen

Antwort der Bundesregierung

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