Grüne wollen Steuerhemnisse für erneuerbare Energien abschaffen
Zur Sachverständigenanhörung zum Jahressteuergesetz 2009 im Bundestagsfinanzausschuss am 8. Oktober 2008 erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher:
Die Steuerpolitik der Bundesregierung stellt ein massives Hemmnis für den Ausbau der erneuerbaren Energien dar. Dies bestätigte die Anhörung zur Gewerbesteuer. Wie so oft weigert sich die Bundesregierung, Hemmnisse gegen erneuerbare Energien auszuräumen, obwohl diese einen entscheidenden Beitrag für Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit leisten.
Bei der Gewerbesteuer-Zerlegung zwischen den Standortgemeinden der Energieerzeugungsanlagen und den Geschäftssitzgemeinden der Betreiber gehen die Standortgemeinden neuerdings in aller Regel leer aus. Ursache ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2007, das die bis dahin gültige Praxis aushebelt. Bisher teilten sich Geschäftssitz- und Standortgemeinde die Gewerbesteuer etwa je zur Hälfte. Ohne jegliche Beteiligung an den Gewerbesteuereinnahmen sinkt das Interesse der Gemeinden an einer Ansiedlung von Windkraft- oder auch von Photovoltaikanlagen massiv. Die Sachverständigen haben uns bestätigt, dass dies den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gefährdet. Das können wir keinesfalls zulassen.
Wir werden deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag in die parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz 2009 einbringen. Wir fordern:
- Der neue Zerlegungsmaßstab für die Gewerbesteuer darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Wir brauchen eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2009, denn das Ausbauziel für erneuerbare Energien darf nicht gefährdet werden.
- Die Standortgemeinden der Energieerzeugungsanlagen sollen bei der Gewerbesteuer-Zerlegung künftig 90 Prozent der Gewerbesteuer erhalten, die entsteht, wenn auf ihrem Grund dezentrale Energieerzeugungsanlagen betrieben werden.
- Die Neuregelung muss für alle erneuerbare Energien gelten.





