Schallende Ohrfeige für Bundesregierung wegen willkürlicher Regelung zur
Anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Pendlerpauschale erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige wegen ihrer willkürlichen Regelung erteilt. Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die Entfernungspauschale als Werbungskosten ab dem ersten Kilometer für alle Verkehrsmittel zu gewähren ist.
Die Bundesregierung muss jetzt 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2007 an die Bürgerinnen und Bürger rückwirkend durch die Finanzämter auszahlen und auch für 2008 die gleiche Summe gewähren.
Die Bundesregierung hat den Schlamassel verursacht, und die Steuerzahler müssen jetzt den bürokratischen Aufwand für die Steuerrückerstattung tragen. Bis zu einer möglichen Neuregelung kann jetzt jede Bürgerin und jeder Bürger weiterhin 30 Cent je Kilometer als Werbungskosten absetzen. Minister Steinbrück muss jetzt sofort eine Lösung vorlegen.
Wir werden durch eine Anfrage klären, für wie viele Bürgerinnen und Bürger die Steuerbescheide 2007 rückwirkend geändert werden müssen, wie viele die Aussetzung der Vollziehung beantragt haben und wie Pendlerinnen und Pendler nachträglich für die ersten 20 Kilometer ihren Anspruch noch geltend machen können. Dies gilt insgesamt auch für den öffentlichen Personennahverkehr und Radfahrer.




