Zentrale Fragen bei Managervergütungen ungeklärt
Zum Koalitionsstreit über Managergehältern erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Thea Dückert, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Die Koalition hat sich in den zentralen Punkten nicht geeinigt. Die unbegrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern und - abfindungen kann angesichts der Gehaltsexzesse und millionenschwerer Phantasie-Abfindungen politisch nicht mehr verantwortet werden. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahlenden die Selbstbedienungsmentalität in manchen Führungsetagen auch noch mitfinanzieren. Die Koalition muss hier nachbessern.
Verantwortungsloses Handeln von Managern hat die gegenwärtige Krise vorangetrieben, deshalb muss es zukünftig eine persönliche Haftung der Manager geben, wenn sie falsche Informationen verbreiten. Es kann auch nicht sein, dass sich Manager mit ihrer Haftpflichtversicherung völlig vom Schadenersatz freikaufen. Wir fordern hier eine Selbstbeteiligung.
Die gesamte Gehaltsstruktur von Managern muss auf den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens ausgerichtet werden. Der Koalitionsvorschlag Aktienoptionen erst nach vier Jahren einlösen zu können, ist ein reiner Placebo und greift viel zu kurz. Die meisten Unternehmen schreiben schon heute Haltefristen von mindestens drei Jahren vor.
Wir fordern, dass nicht nur der gesamte Aufsichtsrat über die Managergehälter abstimmt, sondern die Aktionärsversammlung den Gehaltsrahmen vorgibt. Schließlich sind es die Aktionäre, die sich den Gewinn mit den Managern teilen. Damit der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktionen auch wirklich wahrnehmen kann, soll die Zahl der Mandate pro Person auf maximal 5 begrenzt werden. Den direkten Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat darf es nicht mehr geben. Mauscheleien und Selbstbedienung müssen durch mehr Transparenz verhindert werden.




