Große Koalition scheitert an einer konsequenten Neuregelung der Manager-Vergütung
Zum Streit in der Koalition um die Managergehälter erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Die große Koalition scheitert an einer konsequenten Neuregelung der Manager-Vergütung. Bisher vereinbarte Konsenspunkte sind wachsweich formulierte Gummiparagraphen, die in der praktischen Umsetzung keine Verbesserung bringen werden. Auch die Begrenzung der Managerbezüge in Unternehmen, die Hilfe aus dem 100 Milliarden Rettungsfonds der Regierung bekommen, ist schlicht eine Selbstverständlichkeit. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler exorbitant hohe Managervergütungen finanziert.
Unverhältnismäßig hohe und auf den kurzfristigen Erfolg gerichtete Managervergütungen sind die "Brandbeschleuniger" in der Krise. Gewinnchancen mit zu geringem Haftungsrisiko und wenig Kontrolle öffnen Gier und verantwortungslosem Handeln Tür und Tor. Wir fordern solchen Exzessen bei Managergehältern einen Riegel vorzuschieben, Chance und Risiko für Manager müssen neu austariert werden.
Unsere Forderungen:
- Variable Vergütungsbestandteile begrenzen und langfristig ausrichten: Nur noch jeder 4. Euro soll variabel also an den Erfolg geknüpft sein. Für Vorstände soll eine Erfolgsbeteiligung auch die Beteiligung an den Verlusten des Unternehmens beinhalten. Aktienoptionen sollen langfristig, das heißt erst nach zehn Jahren ausgeübt werden dürfen. Ihr Bezugswert darf nicht unter dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen liegen.
- Mitfinanzierung der Managergehälter durch die Allgemeinheit begrenzen: Der volle Betriebsausgabenabzug von Manager-Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden. Darüber hinaus gehende Bezüge sind nur noch hälftig als Betriebsausgaben abziehbar. Für Abfindungen soll die steuerliche Abziehbarkeit bei einer Million Euro pro Kopf enden.
- Manager sollen geschädigten Anlegern für Falschinformationen mit ihrem Privatvermögen haften: Managerhaftpflichtversicherungen sollen zwingend mit einer angemessenen Selbstbeteiligung des Managers am Schadenersatz verbunden sein. Die Versicherungsbeiträge sollen aus dem Gehalt des Managers geleistet werden.
- Professionellere Kontrolle im Aufsichtsrat, mehr Transparenz über die Managergehälter und mehr Mitsprache für die Aktionäre: Zukünftig soll die Aktionärsversammlung über den Gehaltsrahmen des Vorstandes entscheiden, über die konkrete Ausgestaltung entscheidet der gesamte Aufsichtsrat. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate soll auf fünf begrenzt werden, der Wechsel in den Aufsichtsrat des eigenen Unternehmens erst nach fünf Jahren möglich sein.
Unsere Forderungen für eine nachhaltige Gehaltsstruktur des Managements und mehr Professionalität der Aufsichtsräte sollen in den Deutschen Corporate Governance Kodex eingehen, um den Unternehmen mehr Umsetzungsspielraum zu geben. Falls innerhalb von zwei Jahren keine freiwillige Umsetzung erfolgt, muss aber zwingend gesetzlich geregelt werden.
Die grüne Bundestagsfraktion hat diese Forderungen 3.3.2009 in einem Antrag beschlossen.





