Riester-Rente darf Mobilität nicht länger behindern

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Riesterförderung im Ausland erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Irmingard Schewe-Gerigk, Sprecherin für Rentenpolitik und Parlamentarische Geschäftsführerin:

Wir begrüßen die Vorgaben des EuGH, Einschränkungen bei der Riesterförderung aufzuheben. Das fordern wir schon seit Einführung der Riester-Förderung. Bund und Länder haben unsere Warnungen immer ignoriert und bekommen jetzt die Quittung. Wir fordern eine flexible Altersvorsorge, die sich der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger anpasst. Das bedeutet: Zukünftig müssen auch Grenzpendler die Riester-Förderung bekommen, und zwar auch dann, wenn sie damit Wohneigentum im Ausland kaufen. Und zukünftig müssen auch Rentnerinnen und Rentner im Ausland ihre geförderte Riester-Rente bekommen, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug: Sie muss die antiquierten mobilitätseinschränkenden Regelungen der Riesterförderung korrigieren.

Die nachgelagerte Besteuerung muss sichergestellt werden. Das fordert schon die Steuergerechtigkeit. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend anzupassen. Das ist längst überfällig. Wir streben eine Lösung ähnlich wie in den Vereinigten Staaten an, deren im Ausland lebende Staatsbürger in den USA einkommensteuerpflichtig sind. In diesem Modell werden die im Ausland bereits geleisteten Steuern auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

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