Grüne fordern Entscheidung über Reform der Erbschaftsteuer
Anlässlich der anstehenden Debatte im Bundestag am Freitag, den 22.09.06 zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Union und SPD produzieren ein verwirrendes Chaos über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer im Fall der Unternehmensnachfolge. Die Überschriften lauteten im Tagesspiegel von "Reform der Erbschaftsteuer vor dem Aus" (12.09.) bis "Union hält an Reform fest" (14.09.) oder "Reform zu vererben" (9.09.06). Die große Koalition will den Reformbedarf offensichtlich aussitzen.
Wir fordern die große Koalition auf, Verantwortung zu übernehmen und noch in diesem Jahr über die Erbschaftsteuer zu entscheiden. Unliebsame politische Entscheidungen dürfen nicht länger in die Verantwortung des Verfassungsgerichtes delegiert werden.
Der Zeitdruck ist groß, denn Ende des Jahres werden die Regeln des Bewertungsgesetzes auslaufen, die als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer dienen. Auch die Regelungen zur Unternehmensnachfolge erlauben keinen Aufschub. Kleine und mittelständische Unternehmen brauchen eine sichere Perspektive für die Firmennachfolge. Es geht um die Sicherung und den Erhalt von vielen Arbeitsplätzen im Mittelstand.
Die Kernpunkte des grünen Reformvorschlags:
- Geld-, Grund- und Immobilien- sowie Betriebsvermögen muss für die Besteuerung gleichmäßig erfasst werden. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist ungerecht und gestaltungsanfällig, weil Grundstücke, Gebäude und Betriebsvermögen viel niedriger besteuert werden als Geldvermögen. Diese ungleiche Besteuerung unterschiedlicher Vermögensarten muss allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen aufgehoben werden.
- Steuergestaltungen durch Vermögensumschichtungen soll der Boden entzogen werden. Wir fordern, alle bisher unterbewerteten Vermögensarten annähernd an das Niveau der Marktwerte heranzuführen.
- Begünstigungen sollen, wenn sie aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen gerechtfertigt sind, durch Freibeträge offen und transparent ausgewiesen werden:
- Der Erwerb kleiner und mittlerer Betriebe soll sofort vollständig von der Steuer befreit werden. Für Betriebsvermögen fordern wir deshalb einen stark erhöhten Freibetrag von 2 Millionen Euro.
- "Omas Häuschen" bleibt steuerfrei. Die persönlichen Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkung sollen bleiben. Die steuerliche Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartnerschaften wollen wir hiermit auch beenden.
- Große Erbschaften und Schenkungen sollen einen höheren Beitrag für unser Gemeinwesen erbringen, so wie es in anderen Ländern auch üblich ist. Für große Vermögen sollen die Steuersätze angehoben werden. Für kleine Vermögen wollen wir die Steuersätze senken, um die Wirkung der verbreiterten Bemessungsgrundlage abzufedern. Fazit: Nur breitere Schultern tragen eine höhere Last.
(vgl. Antrag Bündnis 90/Die Grünen "Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer" Drucksache 16/2076. Weitere Infos finden Sie hier.)





