Bundesregierung uneins: Fiskusprivileg bedroht wirksame Insolvenzrechtsreform
07.07.2010: Christine Scheel äußert sich anlässlich der aktuellen Auseinandersetzung zur überfälligen Insolvenzrechtsreform in einer Pressemitteilung.
Wir haben mit unserem Antrag "Insolvenzrechtsreform unverzüglich vorlegen" die Bundesregierung unter Druck gesetzt und die Justizministerin dazu gezwungen, ihre Vorstellungen für eine Insolvenzrechtsreform heute in der Presse vorab zu veröffentlichen.
Die Reformvorstellungen der Justizministerin zur häufigeren Anwendung des Insolvenzplanverfahrens werden vom Bundesminister der Finanzen jedoch konterkariert, weil er zur Haushaltssanierung das Fiskusprivileg in das Insolvenzrecht wieder einführen will. Mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 1999 wurde das Fiskusprivileg abgeschafft. Seit dem werden Steuerforderungen gegenüber anderen Forderungen gleichbehandelt. Diese Maßnahme hat viel dazu beigetragen, dass mehr Unternehmen saniert und fortgeführt werden konnten. Es ist geradezu ein Markenzeichen dieser Bundesregierung, dass der eine Minister nicht weiß, was der andere gerade plant.
Dabei ist der Handlungsbedarf zur Insolvenzrechtsreform überfällig, weil in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise die Insolvenzzahlen kräftig gestiegen sind. Das Insolvenzplanverfahren wird nur in rund zwei Prozent der Fälle genutzt und kommt damit viel zu selten zur Anwendung, um vorrangig Unternehmen zu sanieren und Arbeitsplätze zu retten.
Der aktuelle Fall von Karstadt zeigt beispielhaft wie kompliziert und umständlich das derzeitige Insolvenzplanverfahren geregelt ist. Die Bundesregierung hat viel zu lange gebraucht, um bessere Rahmenbedingungen für die Anwendung des Insolvenzplanverfahrens zu schaffen. Ziel einer Reform muss sein, mehr Unternehmen saniert fortzuführen und weniger Unternehmen zu liquidieren.
Mit unserem Antrag zur Insolvenzrechtsreform wollen wir das Insolvenzplanverfahren zur häufigeren Anwendung bringen, die Gerichtszuständigkeiten für Insolvenzen konzentrieren, die qualifizierte Auswahl von Insolvenzverwaltern sicherstellen, sowie eine verbesserte Qualifikation für das Handeln von Insolvenzverwaltern, Richtern und Rechtspflegern gewährleisten.





