Solidaritätszuschlag nicht abschaffen, sondern in Bildungssoli umwandeln

26.11.2009: In einer Pressemitteilung äußert sich Christine Scheel, nachdem das Finanzgericht Hannover den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig befunden hat.

Der Solidaritätszuschlag ist praktischer Ausdruck der Solidarität in unserer Gesellschaft für die Finanzierung der deutschen Einheit. Solidarität muss auch zwischen den Generationen gelebt werden. Deswegen muss der Soli mit seinem Finanzierungsvolumen von rd. 13 Mrd. Euro beibehalten werden und in einen Bildungssoli umgewandelt werden. Mehr Bildungsinvestitionen sind wesentliche Voraussetzung für die Sicherung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Alle Unternehmen, egal ob im Handwerk, der Industrie oder im Dienstleistungsbereich, brauchen mehr gut ausgebildete und hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Auch Weiterbildung setzt eine gute Grundausbildung voraus.

Mit der Entscheidung des Finanzgerichts Hannover ist der Soli sicher nicht verfassungswidrig. Bereits vor 10 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag abgelehnt. Das Vorhaben der FDP, den Soli abzuschaffen, ist politisch verantwortungslos. Bildung finanziert sich nicht ohne höhere öffentliche Investitionen.

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