Lediglich halbe Vorlage der Koalition zur Reform der Erbschaftsteuer
Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Wir fordern, dass die Reform der Erbschaftsteuer zur Unternehmensnachfolge in Verbindung mit der Reform des Bewertungsgesetzes zugleich erfolgt. Dabei muss sichergestellt werden, dass durch die Reform für kleine Unternehmen keine Schlechterstellungen im Erbschaft- und Schenkungsfall eintreten.
Das Bewertungsgesetz muss jetzt novelliert werden und im Ergebnis müssen große Erbschaften einen größeren Beitrag für das Gemeinwesen erbringen, kleine Vermögen sollen entlastet werden. Breitere Schultern sollen eine höhere Last tragen. Mehr Bildungsinvestitionen der Länder fallen nicht vom Himmel.
In dem durch das Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge fehlt die Verbindung zur Reform des Bewertungsgesetzes, um eine gleichmäßige Behandlung von Geld-, Immobilien- sowie Betriebsvermögen zu lösen. Damit hat die schwarz-rote Koalition lediglich eine halbe Vorlage zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt.
Der Koalition ist bekannt, dass das Bewertungsgesetz am 31.12.2006 ausläuft, und dass der Bundesrat ohne Elemente der Gegenfinanzierung von Steuerausfällen im Rahmen der notwendigen Erleichterung zur Unternehmensnachfolge den vorgelegten Gesetzentwurf weder beraten will noch zustimmen wird. Dem Bundestag wird deswegen das Gesetz dieses Jahr erst gar nicht zur Beratung vorgelegt.
Es ist völlig falsch, auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der gleichmäßigen Bewertung unterschiedlicher Vermögensarten zu warten. Die Politik hat selbst die Gestaltungsaufgabe für eine gleichmäßige Bewertung der unterschiedlichen Vermögensarten im Erbschaft- und Schenkungsfall zu sorgen.





