Bewertungsgesetz entfristet:
Anlässlich der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007 im Finanzausschuss erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Die schwarz-rote Koalition stielt sich auf kaltem Weg aus der Verantwortung für eine verfassungsgemäße gleichmäßige Bewertung der Immobilien und des Betriebsvermögens im Vergleich zu Geldvermögen im Rahmen der Erbschaftsteuer.
In Jahressteuergesetz 2007 (Drucksache 16/2712) wird in Artikel 18 das Bewertungsgesetz geändert und einfach entfristet. "Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Ermittlung der Grundbesitzwerte ist wegen der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorgesehen."(JStG 2007, laut Begründung S. 86)
Es ist schon eine gewisse Dreistigkeit des Bundesministeriums der Finanzen, die Entfristung des Bewertungsgesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen und einfach so zu tun, als ob der Gesetzentwurf jetzt eine verfassungskonforme Neuregelung der Grundbesitzwerte vorsieht. Die schwarz-rote Koalition entzieht sich mit der Entscheidung im Finanzausschuss der politischen Verantwortung, selbst für eine gleichmäßige Besteuerung unterschiedlicher Vermögensarten in der Erbschaftsteuer zu sorgen.
Allein mit der Neuregelung, dass jetzt aktuelle Bodenrichtwerte bei der Bewertung von Grundstücken angewandt werden, werden Immobilien nicht annähernd zu Marktwerten bewertet. Die schwarz-rote Koalition will offensichtlich mit der Entfristung des Bewertungsgesetzes diesen Zustand unendlich beibehalten.
Dies ist ein politischer Skandal, der das Gesetz zur Regelung der Unternehmensnachfolge mit geschätzten Steuerausfällen in Höhe von 500 Mio. Euro wegen seiner mangelnden Gegenfinanzierung im Bundesrat zum Einsturz bringen kann. Die Länder werden nicht 500 Mio. Euro Steuermindereinnahmen hinnehmen und beschließen.





