Intransparentes Gesetzgebungsverfahren
Zur heute abschließenden Beratung des Jahressteuersteuergesetzes 2007 im Finanzausschuss des Bundestages erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Das parlamentarische Verfahren zum Jahressteuergesetz 2007 ist durch eine Vielzahl hoch komplizierter Regelungen zu den unterschiedlichsten steuerrechtlichen Fragen sehr intransparent verlaufen: 231 Regelungen ändern 19 Gesetze und Verordnungen, 7 Ausschüsse waren beteiligt. Das Paragraphenwirrwarr im Gesetz selbst wurde nur noch getoppt von der großen Koalition, die kurzfristig einen ganzen Wust von Änderungsanträgen und wiederum geänderten Änderungsanträgen zur Abstimmung stellte.
Das Jahressteuergesetz bietet keinerlei Ansatz zu einer grundlegenden Vereinfachung im Steuerrecht zu kommen. Im Gegenteil, es wird noch komplizierter: Verfehlte Steuerentscheidungen der großen Koalition werden hier weiter "verschlimmbessert" und akribisch ausgefeilt, wie etwa die Herausnahme der Fahrtkosten zur Arbeit aus den Werbungskosten und die hoch komplizierte Entlastung von Gewinneinkünften von der Reichensteuer.
Im Paragraphendschungel des Jahressteuergesetzes sind verschiedene hochproblematische Regelungen mit weit reichenden Auswirkungen für die Steuerpflichtigen versteckt:
- So hebelt die große Koalition in zahlreichen Fällen die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes rückwirkend wieder aus und zwar zu Lasten der Steuerpflichtigen. Für Bürger und Unternehmen wird das Recht unsicher und streitanfällig, ein verlässlicher und planbarer Entscheidungsrahmen fehlt.
- Die Bewertungsvorschriften bei Erbschaften und Schenkungen sind seit langem verfassungswidrig und waren deshalb bis Ende des Jahres befristet. Diese Frist wird ersatzlos aufgehoben. Damit stiehlt sich die Koalition auf kaltem Wege aus der politischen Verantwortung, eine wirklich verfassungsgemäße, das bedeutet gleichmäßige Bewertung von Grund und Boden, Immobilien- und Geldvermögen vorzulegen.
- Der ermäßigte Steuersatz sichert die Existenz vieler gemeinnütziger Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen, insbesondere macht er aber viele Integrationsprojekte erst möglich. Zur Vermeidung von Missbrauch hat die große Koalition jetzt die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in einer Weise verschärft, die gemeinnützige Organisationen insgesamt trifft. Die Regelung ist nicht zielgenau genug auf die Missbrauchsfälle gerichtet. Deshalb soll die Anwendung der Regelung in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums konkretisiert werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es hier zu keinen bösen Überraschungen für die gemeinnützigen Organisationen kommt.





