"Ein Kulturwandel ist bitter nötig"
Mit Christine Scheel, MdB und Finanzexpertin von Bündnis 90/Die Grünen, sprach Cash. über ihren Vorstoß, Steuerkonzepte von Fonds vor Vertriebsstart verbindlich zu beurteilen.
Cash.: Eine behördliche Vorabinformation zum steuerlichen Konzept eines Fonds gibt es nur in eingeschränktem Maß und nur unverbindlich. Eine Änderung wäre eine kleine Revolution. Meinen Sie, dass Ihr Vorschlag politisch mehrheitsfähig ist?
Scheel: Warum nicht? Was international üblich und erfolgreich ist, kann doch auch in Deutschland funktionieren. In den USA, Großbritannien, Kanada und Australien müssen die Vermarkter und zum Teil sogar die steuerpflichtigen Bürger selbst dies den Finanzbehörden mitteilen. Dadurch können die Finanzbehörden auf unerwünschte Gestaltungen schnell reagieren und die Bürger wissen frühzeitig, woran sie sind.
Cash.: Warum soll nach Ihrem Vorschlag das Bundeszentralamt für Steuern die Fonds prüfen und nicht das jeweilige Finanzamt, wie es jetzt schon der Fall ist? Führt das nicht zu neuer Bürokratie?
Scheel: Eine dezentrale Organisation wäre nicht effizient. Die Datenverarbeitung in den Finanzverwaltungen steckt noch in den 70er Jahren. Es existieren zum Beispiel keine einheitlichen IT-Verfahren oder Datenbanken zwischen Bund und Ländern. Auch stehen bestimmte Standortinteressen dem Datenaustausch entgegen. Unter diesen Umständen ist eine Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern die un-bürokratischste Lösung.
Cash.: Sollte die von Ihnen angeregte Prüfung nicht auch auf andere Bereiche, etwa die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Fonds, ausgedehnt werden?
Scheel: Nein, es kann nicht die Aufgabe des Staates sein, über das betriebswirtschaftliche Konzept eines Fonds zu richten. Die Anleger können besser als die Beamten entscheiden, welches Investment für sie geeignet ist.
Cash.: Apropos Anleger - es ist geplant, mit dem Jahressteuergesetz den Paragrafen 15 b Einkommenssteuergesetz auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudeh-nen. Dies soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 erfolgen. Ist das verfassungskonform?
Scheel: Ich sehe rückwirkende Gesetzesänderungen sehr kritisch. Sie sind verfassungsrechtlich problematisch und stören das Vertrauen der Bürger in die geltenden Gesetze. Leider läuft der Gesetzgeber den Veränderungen in der Praxis häufig hinterher und muss dann überstürzt nachbessern. Das will ich ändern.
Cash.: Die Finanzbranche ist zudem irritiert, dass die BaFin einigen Fonds nach Genehmigung die Vertriebserlaubnis entzogen hat. Das unterstellte unerlaubte Betreiben von Finanzkommissionsgeschäften hätte vorab aus dem genehmigten Prospekt ersichtlich sein können, und Gerichte haben zwischenzeitlich die BaFin-Entscheidung wieder aufgehoben. Legen solche Vorfälle nicht nahe, dass hier ein Hase-und-Igel-Rennen stattfindet?
Scheel: Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass Entscheidungen der BaFin einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden können. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen, sodass erst später Schlussfolgerungen erfolgen können.
Cash.: Sollten Ihre Anregungen zur steuerlichen Vorabinformation für Fonds Gehör finden - wann wäre mit einer Umsetzung zu rechnen?
Scheel: Ich hoffe, bald. Allerdings bedeutet mein Vorschlag einen regelrechten Kulturwandel im Besteuerungsverfahren. Es wäre deshalb wohl realistisch, von einer mittelfristigen Umsetzung auszugehen.
Das Gespräch führte Markus Deselaers, Cash.-Chefredakteur
Das Interview ist erschienen in Cash. 12/2006





