Steuerrecht auf die Lebensentwürfe des 21. Jahrhunderts ausrichten - Steuerklasse V abschaffen

Zur Forderung des Juristinnenbundes die Steuerklasse V abzuschaffen erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir begrüßen die Forderung des Juristinnenbundes nach der Abschaffung der Steuerklasse V, in die zu 90 Prozent Frauen eingestuft sind. Sie führt zu ungerechten und leistungsfeindlichen Wirkungen. Ein krasses Beispiel sind die Einbußen beim Elterngeld für Steuerpflichtige mit Steuerklasse V. Aber auch bei Arbeitslosigkeit wird zur Berechnung des Arbeitslosengelds I das weitaus niedrigere Nettoeinkommen herangezogen. Schon lange fordern wir auch deshalb die Abschaffung der Steuerklasse V.

Wir schlagen hierfür eine einfache und konsequente Lösung vor: Wir wollen statt des Ehegattensplittings eine gerechte und zeitgemäße Individualbesteuerung einführen. Damit wäre die diskriminierende Steuerklasse V nicht mehr notwendig und könnte komplett wegfallen.

Selbstverständlich müssen die Unterhaltspflichten in der Ehe aber weiter steuerlich berücksichtigt werden. Deshalb sollen bis zu 10.000 Euro von dem einen Partner steuerbegünstigt auf den anderen übertragen werden können. Unser Vorschlag begrenzt die ungerechtfertigt hohen Splittingvorteile im oberen Einkommensbereich auf das verfassungsmäßig Notwendige. Die frei werdende Summe von bis zu 5 Milliarden Euro soll für ein besseres Leben mit Kindern unabhängig vom Status der Ehe eingesetzt werden.

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