Koalition lässt Belange kleiner Unternehmen unter den Tisch fallen

Zu den Plänen der großen Koalition, einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen niedriger zu besteuern, erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Von der Steuersatzsenkung auf knapp 30 Prozent werden nur große Personengesellschaften profitieren. Denn neun von zehn Personenunternehmen liegen in ihrer Steuerbelastung schon jetzt erheblich niedriger als 30 Prozent. Die große Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen hat nichts von der Steuersatzsenkung. Sie müssen aber über schlechtere Abschreibungsbedingungen die Steuersatzentlastung für die Großen mitfinanzieren. Das darf nicht sein. Da hilft auch eine notdürftig aufgepeppte Ansparabschreibung nicht viel weiter.

Wir fordern, auch kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe zu entlasten. Wir wollen eine steuerfreie Gewinnrücklage, die an der Sicherung von Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen anknüpft. Für jeden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sollen pro Jahr 10.000 Euro steuerfrei in eine Gewinnrücklage eingestellt werden können. Die Gesamthöhe der Rücklage sollte 250.000 Euro betragen. Damit wird ein Polster geschaffen, um Unsicherheiten bei Auftragslage, Umsatz und Gewinn abzufedern. Wir erweitern so den Handlungsspielraum für mehr Beschäftigung.

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