Grüne fordern sofortige Rechtssicherheit
Zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über die künftige Ausgestaltung der Bewertungsgrundlagen für unterschiedliche Vermögensarten im Rahmen der Erbschaftsteuer erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender und Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Die Bundesregierung ist aufgefordert, sofort die gleichmäßige Besteuerung unterschiedlicher Vermögensarten durch eine Novellierung des Bewertungsgesetzes herbeizuführen. Alle Vermögensarten müssen annähernd zum gemeinen Wert, dem Verkehrswert in die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungssteuer eingehen.
Diese Selbstverständlichkeit haben wir seit Jahren ständig eingefordert, weil es zu großen Ungleichbehandlungen für unterschiedliche Vermögensarten im Erbschaftsfall kam. Die CDU und SPD haben sich in Bundestag und Bundesrat bislang geweigert einer Selbstverständlichkeit nachzukommen, nämlich Gleichheitsgrundsätze ins Erbschafts- und Schenkungsrecht einzuführen.
Erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt endlich zu Konsequenzen für die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag. Damit die Unternehmensnachfolge für kleine und mittlere Unternehmen geregelt werden kann besteht sofortiger Handlungsbedarf.





