Unternehmenssteuerreform wird finanzpolitisch ein Desaster und wirtschaftspolitisch ein Flop

Zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die Unternehmenssteuerreform erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Die Unternehmenssteuerreform verursacht ein hohes Finanzrisiko für die öffentlichen Haushalte! Bei mäßigem Konjunkturverlauf landet Deutschland erneut im Defizitverfahren der Europäischen Union. Der zu erwartende Steuerausfall ist erheblich. Aller Voraussicht nach wird der Steuerausfall sogar deutlich höher als 5 Milliarden Euro sein. Denn dies ist ein reiner Hoffnungswert, den das Finanzministerium ansetzt, um die SPD-Fraktion ruhig zu stellen. Völlig unsicher sind beispielsweise die 3,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen, die sich das BMF durch Rückverlagerung von Gewinnen aus dem Ausland erhofft. Zusammen sind das schon einmal 8,5 Milliarden Euro, die das Mindestrisiko beim Steueraufkommen darstellen.

Hinzu kommt, dass nach eigener Aussage des BMF auf Bundesebene kaum empirische Echtdaten über die tatsächlich gezahlten Unternehmenssteuern in Deutschland existieren. Die Berechnungen zu den Steuerausfällen sind also alle mit einem großen Fragzeichen zu versehen. Die tatsächlichen Ausfälle können viel höher sein. Es wird höchste Zeit, dass hier endlich eine vernünftige Datengrundlage für die parlamentarische Beratung im Bundestag geschaffen wird.

Die BMF-Vorschläge zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sind wirtschaftspolitisch äußerst fragwürdig. Außer bei der Senkung der Steuersätze spielten wirtschaftspolitische Erwägungen im Bundesfinanzministerium offenbar keine Rolle:

  • Die Streichung der degressiven Abschreibungen und die Verschlechterung bei den Sofortabschreibungen belasten vor allem die Unternehmen, die in Deutschland aktiv investieren und Arbeitsplätze schaffen. Diese Maßnahmen werden die Investitionsdynamik hier am Standort erheblich abschwächen.
  • Von der Steuersatzsenkung auf knapp 30 Prozent werden nur große Personengesellschaften profitieren. Denn neun von zehn Personenunternehmen liegen in ihrer Steuerbelastung schon jetzt erheblich niedriger als 30 Prozent. Die große Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen hat nichts von der Steuersatzsenkung. Sie müssen aber über schlechtere Abschreibungsbedingungen die Steuersatzentlastung für die Großen mitfinanzieren. Auch eine notdürftig aufgepeppte Ansparabschreibung kann diese Nachteile nicht ausgleichen. Wir fordern deshalb, auch kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe zu entlasten. Wir wollen eine steuerfreie Gewinnrücklage, die an der Sicherung von Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen anknüpft. Die Reform muss bei den kleinen und mittleren Unternehmen ankommen, denn sie sind die Arbeitsplatzmotoren.
  • Die Verschärfung bei Mantelkauf und die Besteuerung von Funktionsverlagerungen werden den Innovationsprozess in Deutschland schwächen und stehen damit in krassem Widerspruch zur High-Tech-Offensive. Gerade innovative Unternehmen mit hohen Verlustvorträgen sind von der Verschärfung des Mantelkaufs betroffen, denn bei ihnen ändert sich der Investorenkreis im Zeitablauf schneller und umfassender als bei anderen Unternehmen. Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ignoriert völlig die Flexibilität international agierender Unternehmen. Denn diese werden gleich die gesamte Forschungsabteilung mit ihrem "Gewinnpotential" von vorneherein ins Ausland verlegen. Es besteht die Gefahr, dass Forschung und Entwicklung erheblichen Schaden nehmen.
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