Grüne fordern steuerliche Förderung für innovative Unternehmen

Zum Beschluss unserer Fraktion, Innovationen und Wagniskapital besser zu fördern, erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Die steuerlichen Bedingungen für junge innovative Unternehmen müssen zeitgleich mit der Unternehmenssteuerreform verbessert werden. Die Unternehmenssteuerreform ist für Start-ups ein Desaster, weil die Regelungen für den Mantelkauf verschärft und Beteiligungskapital massiv benachteiligt wird. Diese Maßnahmen schädigen den Innovationsstandort. Die Forschungsministerin, Annette Schavan, hat sich mit vagen Zusicherungen auf ein Unternehmensbeteiligungsgesetz im Herbst ruhig stellen lassen. Das reicht nicht aus. Die neuen Unternehmen und ihre Wagniskapitalgeber brauchen Rechtssicherheit, dass sie nicht betroffen sind.

Wir haben deshalb am 20. März 2007 einen Antrag verabschiedet, den wir in der nächsten Woche ins Plenum des Bundestages einbringen werden. Dann muss die große Koalition Farbe bekennen, wie sie innovative Unternehmen und Wagniskapital zukünftig behandeln will!

Wir fordern für innovative kleine und mittlere Unternehmen, die zunächst mindestens 30 Prozent ihrer Umsätze in Forschung und Entwicklung investieren, die folgenden steuerlichen Verbesserungen:

  • Bei Übertragung und Verkauf von Anteilen und Neuinvestition von Kapital sollen Verlustvorträge voll erhalten bleiben. Die beschränkenden Regelungen beim Mantelkauf sollen nicht greifen.
  • Verluste sollen zeitlich und in der Höhe unbeschränkt vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden können. Die Mindestbesteuerung soll in diesen Fällen nicht greifen.
  • Sofern eine Abgeltungssteuer realisiert wird, sollen Dividenden und private Veräußerungsgewinne der Anteilseigner mit dem halben Steuersatz der Abgeltungssteuer belegt werden, um eine Benachteiligung der Eigenkapitalfinanzierung zu verhindern.
  • Venture Capital Fonds, die in diese High-Tech-Unternehmen investieren, werden generell als Vermögens verwaltend eingestuft. Dies bedeutet, dass auf der Fondsebene keine Besteuerung stattfindet.
  • Die Fondsinitiatoren sollen den Carried-Interest, ihre Entlohnung für die Vermittlung von Beteiligungen, weiterhin generell nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuern dürfen.
Zugehörige Dateien:
Antrag Innovationen Wagniskapital.pdfDownload (88 kb)
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