Betriebskosten für Kinderkrippen nachhaltig finanzieren

Zur strittigen Finanzierungsdebatte zwischen Union und SPD für den Ausbau des Angebots von Kinderbetreuungsplätzen erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Die hohen Steuervorteile des Ehegattensplittings sind nicht gerechtfertigt, weil sie nur die Ungleichheit der Einkommen in der Ehe begünstigen. Wir wollen deshalb diese Steuervorteile von hohen Einkommen zu Gunsten des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen kappen. Das ist sozial- und familienpolitisch gerechter.

Der besondere Charme unseres Vorschlags liegt darin, dass die Mehreinnahmen automatisch an Bund (42,5%), Länder (42,5%) und Kommunen (15%) fließen. Damit ist für Länder und Kommunen eine dauerhafte Finanzierung der Kinderbetreuung problemlos möglich.

Der Bund darf Länder und Kommunen bei den laufenden Betriebskosten von neuen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht im Regen stehen lassen. Allein eine Investitionskostenbeteiligung des Bundes löst die Finanzierungsprobleme für die Kinderbetreuung nicht. Frau von der Leyens Finanzierungskonzept bringt deshalb den nötigen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots nicht voran.

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