Entschließungsantrag zur Erbschaftsteuer ist ein reiner Placebo
Anlässlich des durch die Koalition verkündeten Kompromisses zur Erbschaftsteuer erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Es ist eine politische Frechheit lediglich einen Entschließungsantrag vorzulegen.
Ein Entschließungsantrag zur Beibehaltung der Erbschaftsteuer erzeugt nicht die notwendige Rechtssicherheit bei der Unternehmensnachfolge.
Die Unternehmensteuerreform wird im Bundestag verabschiedet, ohne dass die Regierung zu klaren Entscheidungen für die Reform der Erbschaftsteuer in Folge der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung gekommen ist.
Eine Absichtserklärung ersetzt nicht die vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Reform des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Betriebsvermögen, Immobilienvermögen und anderen Vermögensarten entsprechend von Verkehrswerten. Es gibt keine Klärung seitens der Koalition über die Höhe der Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht und zum Erbschaftsteuertarif.





