Steinbrücks Ministerium muss bei der Erbschaftsteuer aktiv werden
Anlässlich des Hilferufs der Finanzministerkonferenz der Länder an das BMF wegen der Novellierung des Erbschaftsteuerrechts erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Das Bundesfinanzministerium ist in der Pflicht unverzüglich an der Novellierung des Erbschaftsteuerrechts mitzuwirken. Das Erbschaftsteuergesetz ist ein Bundesgesetz für die Erhebung einer reinen Ländersteuer. Lösungsvorschläge für Bewertungsregeln in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vorzulegen ist im Kern eine Aufgabe des Bundes. Der Bund hat die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verloren.
Die Haltung von Bundesfinanzminister Steinbrück, die Länder mit ihrem Gesetzentwurf zur Unternehmensnachfolge ("Abschmelzmodell") alleine stehen zu lassen, weil es eine Idee aus Bayern war, trägt überhaupt nicht, weil sich erst am letzten Freitag die große Koalition im Bundestag in einem Entschließungsantrag zum Modell des Erbschaftsteuererlasses nach zehn Jahren Betriebsfortführung bekannt hat.
Wer die Erbschaftsteuerreform verschleppt verantwortet Rechtsunsicherheit. Im Ergebnis käme es Ende 2008 zur Abschaffung der Steuer. Will Steinbrück das verantworten?





