Abgeordneten müssen ihre Einkünfte aus Nebenjobs offen legen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Nebeneinkünfte der Abgeordneten offen gelegt werden müssen erklärt, Christine Scheel, MdB:

"Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht sich für Transparenz und Veröffentlichung der Quellen und Höhe der Einnahmen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten entschieden hat.

Durch das Urteil wird die Sicherung der Unabhängigkeit des Abgeordneten-Mandats unterstützt. Abgeordnete, die Interessen verquicken, müssen sich damit unmittelbar der öffentlichen Debatte und Auseinandersetzung stellen.

Seit Jahren veröffentliche ich auf meiner Homepage meine Nebentätigkeiten unabhängig von der Regelung des Bundestages."

Hier geht es zu Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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