Verfehlte Abgeltungssteuerregelung ändern: Hausbankprinzip erhalten

Zur Diskussion um die Zerstörung des Hausbankprinzips durch die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Die Abgeltungssteuer muss nachgebessert werden. Zu einer Schädigung des bewährten Hausbankprinzips darf es nicht kommen. Die derzeitige Missbrauchsregelung der großen Koalition bei der Abgeltungssteuer stellt fast alle Unternehmen unter den Generalverdacht der missbräuchlichen Steuergestaltung, führt eine Vereinfachung der Zinsbesteuerung ad absurdum und schädigt das Hausbankprinzip.

Wir hatten bei der Diskussion der Unternehmensteuerreform 2008 schon frühzeitig davor gewarnt: Die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer ist verfehlt und schädigt die Eigenkapitalfinanzierung der Unternehmen. Denn Eigenkapitalerträge werden bei der neuen Abgeltungssteuer ab 1.1.2009 mit knapp 50 Prozent fast doppelt so hoch besteuert wie Fremdkapitalerträge, etwa Kreditzinsen mit zirka 25 Prozent. Wir hatten gewarnt: Steuergestaltungen durch sogenannte Back-to-back-Finanzierungen, bei denen Eigenkapital durch begünstigtes Fremdkapital ersetzt wird, würden erheblichen Auftrieb erhalten. Leider sind wir bei der großen Koalition nur auf taube Ohren gestoßen. Die große Koalition hat stattdessen eine hoch problematische Missbrauchsregelung beschlossen, die die positiven Vereinfachungseffekte der Abgeltungssteuer konterkariert.

Klar ist: Solche Back-to-back-Finanzierungen müssen unterbunden werden. Es ist aber absurd, wenn allein aus steuerlichen Gründen nun fast alle kleinen und mittleren Personenunternehmen ihre Konten umschichten müssen um der Veranlagungspflicht zu entgehen. Hier wird ein Generalverdacht gegen alle Unternehmen erhoben, der unsere Steuerkultur ernsthaft beschädigen kann. Der beste Schutz vor missbräuchlichen Steuergestaltungen ist eine einfache Besteuerung der Kapitalerträge. Wir brauchen eine einfache Lösung, die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen gleich behandelt und damit steuerliche Gestaltungen von vorne herein überflüssig macht. Damit wäre die Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung beendet und damit der Anreiz zur Steuergestaltung eingedämmt.

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