Gesetz zur Wagniskapitalförderung muss grundlegend überarbeitet werden

Zur heutigen Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wagniskapitalförderung erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Es ist für neue Arbeitsplätze und mehr Wachstumsdynamik in Deutschland sehr wichtig, Wagniskapital besser zu fördern. Das haben die Sachverständigen eindeutig bestätigt. Allein in der Bio-Tech-Branche sind 350 Unternehmen mit 25.000 Arbeitsplätzen entstanden. Ohne Risikokapital gäbe es höchstens zehn Prozent dieser Unternehmen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft jedoch keine besseren Bedingungen für den Einsatz von Wagniskapital. Die Anforderungen an Wagniskapitalgesellschaften sind hoch komplex. Gerade kleine und mittlere Wagniskapitalgesellschaften, die zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen Euro Investitionssumme finanzieren, werden durch die hohen Anforderungen entmutigt.

Die Abgrenzungskriterien für die innovativen Zielgesellschaften sind willkürlich gewählt und nicht praktikabel. Im internationalen Vergleich werden keine attraktiven steuerlichen Bedingungen geschaffen. Darüber hinaus wird die Benachteiligung von Eigenkapitalinvestitionen, die durch die spezielle Ausgestaltung der Abgeltungssteuer entstanden ist, nicht beseitigt. Die Möglichkeiten zur Verlustverrechung in der hoch riskanten Gründungsphase bleiben weiter unzureichend geregelt.

Unser Standort Deutschland braucht klare und verlässliche Regelungen, wie junge innovative Unternehmen künftig steuerlich behandelt werden. Diese Regelungen müssen im internationalen Wettbewerb bestehen können.

Wir fordern deshalb die große Koalition dringend auf, den Gesetzentwurf dem Ergebnis der Anhörung entsprechend grundlegend zu überarbeiten.

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