Steuerabzug bei Manager-Abfindungen begrenzen
Zur Diskussion um die steuerliche Berücksichtigung von Abfindungen erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit zweistellige Millionenabfindungen für Manager über die Steuer mitfinanziert, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unteren Etagen immer geringere Abfindungen erhalten. Die Politik muss hier eine Grenze einziehen. Künftig sollten die Unternehmen nur noch Abfindungen bis 1 Millionen Euro steuerlich absetzen können. Eine solche Pauschalierung ist ein vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bestätigter Weg.
Über die Höhe der Manager-Abfindungen sollte die Politik allerdings nicht entscheiden. Das ist die Aufgabe der Aufsichtsräte, diese Verantwortung muss auch dort bleiben. Allerdings zeigen Prozesse, wie im Fall der hohen Abfindungen für die Manager bei Mannesmann, die wenig bis kein Ergebnis bringen, deutlich: Der Gesetzgeber muss die steuerliche Abziehbarkeit der Manager-Abfindungen endlich begrenzen. Wir werden deshalb einen Antrag in den Bundestag einbringen und die große Koalition zum Handeln treiben.





