Offenlegungsvorschriften bei Kreditvergabe
15.03.2005: Zu den geplanten Erleichterungen für Kreditnehmer erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Ich begrüße sehr, dass das Bundesfinanzministerium schnell auf unsere Forderungen reagiert hat und eine Angleichung der deutschen Offenlegungsvorschriften bei Kreditvergabe an die österreichischen Regelungen vorschlägt.
Damit können die für deutsche Institute möglichen Wettbewerbsnachteile beseitigt werden und die Kreditaufnahme wird gerade für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert und unbürokratischer.
Gleiche Anforderungen an die Offenlegungspraxis bedeutet gleiche Wettbewerbsbedingungen der Institute, der Wettbewerb muss über die Kreditkonditionen ausgetragen werden - allerdings stets bei angemessener Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der daraus folgenden Bonität des Kreditnehmers. Ein Wettbewerb um die laxere Offenlegungspraxis ist weder im Interesse der deutschen Kreditwirtschaft noch im Interesse der Wirtschaft.





