Union plant sofortige Steuererhöhungen und verschiebt Reformen

11.07.2005: Zur Vorstellung des Steuerkonzeptes der Union für die nächste Wahlperiode erklärt die finanzpolitische Sprecherin, Christine Scheel:

Die Union geht mit einem Steuerkonzept in den Wahlkampf, das nach dem Grundsatz wirkt: Oben gibt der Staat und unten nimmt er. Das ist sozial ungerecht.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bei der Union beschlossene Sache und soll bereits zum 1. Januar 2006 erfolgen. Die Sanierung der maroden Länderhaushalte der CDU-Fürsten sollen Familien, Rentner, Studenten und Arbeitslosen finanzieren.

Der entlastende Effekt durch sinkende Lohnnebenkosten kann nur abhängig Beschäftigte und Unternehmen erreichen, nicht jedoch die bedürftigsten Teile der Bevölkerung. Das bremst die Inlandsnachfrage, fördert Schwarzarbeit und belastet vor allem kleine Einkommen. Diese Erhöhung der Mehrwertsteuer ist wirtschaftspolitisch unvernünftig und sozial ungerecht.

Erst im Jahr 2007 will die Union eine Einkommensteuerreform anpacken. Auch hier wieder ganz nach dem Motto: Entlastung der Gutverdienenden auf Kosten kleiner Einkommen. Der Spitzensteuersatz soll weiter abgesenkt werden. Steuervorteile für Arbeitnehmer werden eingeschränkt oder abgeschafft.

Nicht Neues auch bei der Familienpolitik. Mit der Verteidigung des Ehegattensplittings und höheren Freibeträgen für die Kinder der Besserverdienenden verteilt die Union Wahlgeschenke. Das Kindergeld bleibt gleich, d.h. die Kinder von Besserverdienenden sind der Union mehr Wert als andere. Diese sozial ungerechte Familienpolitik kostet fast 4 Milliarden Euro, die für den Ausbau der Betreuung fehlen.

Stückwerk auch bei der Unternehmensbesteuerung. Wettbewerbsfähigere Unternehmenssteuersätze sind von der Union auf 2007 vertagt. Mit geplanten 22 Prozentpunkten Körperschaftsteuersatz halbiert die Union zudem die Ziele des Job-Gipfels und verpasst die Chance den Standort Deutschland im Steuerwettbewerb besser zu positionieren. Ein Konzept für eine international wettbewerbsfähige und europarechtskonforme Unternehmensbesteuerung ist bei der Union nicht erkennbar.

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