Black Box Lebensversicherung künftig nicht mehr möglich

26.07.2005: Zum heutigen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Verbraucher bei kapitalgebundenen Lebensversicherungen entscheidend gestärkt. Stille Reserven der Versicherungsunternehmen, die von den Versicherten bezahlt wurden, müssen diesen künftig in den Überschüssen auch wieder ausgezahlt werden. Das ist eine gerechte Entscheidung und eine gute Nachricht für die private Altersvorsorge.

Wir haben schon bei der Riester-Rente mit deutlich verbesserten Informationsrechten mehr Verbraucherschutz für die Versicherten geschaffen. Diesen Weg wollen wir jetzt konsequent weiter gehen. Es muss für die Versicherten künftig klar erkennbar sein, welche Vermögenswerte mit ihren Prämien geschaffen werden. Mehr Transparenz stärkt das Verbrauchervertrauen und stärkt damit auch die Altersvorsorge.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 1. Januar 2008 gesetzt. Solange wollen wir nicht warten und setzen uns dafür ein, den besseren Verbraucherschutz so schnell wie möglich ins Gesetz zu schreiben. Für bereits laufende Verträge wollen wir eine ausgewogene Lösung finden, die die Interessen der Verbraucher angemessen berücksichtigt.

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