Fortsetzung der Beratungen zu den Steuergesetzen des Jobgipfels
17.06.2005: Zum weiteren Fortgang des parlamentarischen Verfahrens zu dem sogenannten Jobgipfel-Gesetz erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Jörg-Otto Spiller, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:
Die Regierungskoalition beabsichtigt, die Ankündigungen der Regierungserklärung vom 17. März 2005 und die Vereinbarungen des Jobgipfels, den Satz der Körperschaftssteuer auf 19 Prozent abzusenken und den Übergang von Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu befreien, noch in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Angesichts der knappen Zeit, die für ein geordnetes parlamentarisches Verfahren noch zur Verfügung steht, gibt es nur die Möglichkeit, mit dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen und dem Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge die zweite und dritte Lesung des Bundestages am 30. Juni 2005 zu erreichen, wenn sich Koalition und Opposition über die Ausgestaltung und insbesondere die Gegenfinanzierung der Steuerausfälle im Vorfeld einigen. Auch für die nachfolgende Behandlung der Entwürfe im Bundesrat ist eine Einigung erforderlich.
Daher haben die Finanzpolitiker von SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP Berichterstattergespräche in der nächsten Woche zu den Gesetzentwürfen mit dem Ziel vorgeschlagen, diese im Deutschen Bundestag mit einer breiten Mehrheit von Koalition und Opposition zu verabschieden. In den Gesprächen der Berichterstatter sollen auch die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung dieser Woche ausgewertet werden. Wenn die Gespräche erfolgreich sind, wird die vorläufige Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages um die 2./3. Lesung der Gesetzentwürfe ergänzt.





