Ökologische, ethische und soziale Anlagekriterien auch in der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt
01.06.2005: Zur Beschlussfassung im Finanzausschuss zu einem siebten Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin, Reinhard Loske, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Kerstin Andreae, Obfrau im Finanzauschuss:
Wir schaffen mehr Verbraucherschutz durch mehr Transparenz. Zukünftig werden auch Pensionsfonds und Pensionskassen die Verbraucher bei Vertragsabschluss sowie jährlich darüber informieren, ob und wie ökologisch, ethische und soziale Anlagekriterien berücksichtigt werden.
Bei der Riester-Rente haben wir die besseren Informationen für die Verbraucher schon längst erfolgreich eingeführt. Mit der Übertragung der Berichtspflicht auf Pensionsfonds und Pensionskassen erreichen wir eine Gleichbehandlung der betrieblichen mit der geförderten privaten Altervorsorge und schaffen so gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Die Verbraucher haben Interesse daran, ob bei der Anlage ihrer Gelder auf die Einhaltung ökologischer, ethischer und sozialer Anlagekriterien geachtet wird. Unsere Berichtspflicht findet deshalb weit überwiegend Zustimmung bei den Verbrauchern und stärkt ihr Vertrauen in diese Altersvorsorgeformen.
Die Informationen zu den Anlagekriterien ergänzen zukünftig die jährliche Berichterstattung der Pensionsfonds und Pensionskassen. Auch hat sich die Berichtspflicht international längst durchgesetzt, zum Beispiel in Großbritannien, Frankreich, Belgien, Italien und hat sich dort zu einem erfolgreichen "Schlager" für die Pensionsfonds entwickelt. Gerade in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Einhaltung von ökologischen, ethischen und sozialen Anlagekriterien auch ökonomisch attraktiv ist. Diese positive Entwicklung erhoffen wir uns auch für den deutschen Markt, denn das stärkt den Finanzplatz Deutschland.




