Kontenabfrage verfassungsgemäß
23.03.2005: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren, dass die Kontenabfrage nach der Regelung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit verfassungsgemäß ist, erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Kontenabfrage zur Bekämpfung des Steuerbetrugs nicht gestoppt hat. Auf unseren Wunsch wurde in dem Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen eine Reihe von Änderungen berücksichtigt, die die Transparenz des Verfahrens für den Bürger sicherstellt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Jeder Bürger kann die Rechtmäßigkeit einer Kontenabfrage überprüfen lassen.





