Schluss mit Steuersubventionen für den Export von Arbeitsplätzen
23.03.2005: Zur Diskussion um die Finanzierung der Steuerentlastungen für Unternehmen im Rahmen der rot-grünen Vorschläge für mehr Beschäftigung erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Unternehmen können derzeit die Kosten von Unternehmensverlagerungen ins Ausland vom deutschen Steuerzahler mitfinanzieren lassen, obwohl die Erträge aus diesen Investitionen dann in Deutschland grundsätzlich steuerfrei sind. Diese Subventionierung des Arbeitsplatzexports muss beendet werden. Kosten, die für die Verlagerung von Arbeitsplätzen entstehen, sollen im Inland zukünftig nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.
Die deutliche Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent macht Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Steuerbelastung liegt dann im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Steuerliche Anreize für Unternehmen, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern, sinken. Unser Land wird im internationalen Standortwettbewerb attraktiver.
Die Steuersatzsenkung muss aufkommensneutral erfolgen, geschieht also nicht "auf Pump". Auch können die öffentlichen Haushalte milliardenschwere Steuerausfälle nicht verkraften. Steuergeschenke für international agierende Großunternehmen wird es mit uns nicht geben, deshalb fordern wir eine volle Finanzierung der Steuersatzsenkung im System der Körperschaftsteuer.
Die Streichung der Steuersubvention für Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland bringt Bund und Länder geschätzt über 5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen. Damit wäre die Senkung des Körperschaftsteuersatzes allein durch diese Maßnahme nahezu vollständig finanziert. Und zwar vom Kreis der Unternehmen, die auch von den niedrigen Steuersätzen profitieren.





