Mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz schließen wir Steuerschlupflöcher

27.10.2004: Zum heute gefassten Beschluss des Finanzausschusses des Bundestages über das Richtlinien-Umsetzungsgesetz erklären die finanzpolitische SprecherinChristine Scheel und die Obfrau im Finanzausschuss Kerstin Andreae:

Mit dem Beschluss im Finanzausschuss schließen wir Steuerschlupflöcher, verringern steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und sichern damit das Steueraufkommen von Bund, Ländern und kommunalen Haushalten.

Die FDP verweigert sich der konstruktiven Zusammenarbeit und hat sich in ihre Schmollecke der Fundamentalopposition zurückgezogen. Trotz weit gehender inhaltlicher Übereinstimmung hat auch die Union ihre Zustimmung in letzter Minute zurückgezogen. Ihr war es wichtiger, einen rückwirkenden Schutzwall um dreiste Steuergestaltungskünstler zu bauen. Das konnten wir im Interesse des Vertrauens der redlichen Steuerzahler natürlich nicht mittragen.

Wir bedauern es sehr, dass wir die von uns gewollte Liberalisierung des Steuerberaterwesens bis heute nicht durchsetzen konnten. Immerhin können aber die Lohnsteuerhilfevereine künftig die Arbeitnehmer auch dann beraten, wenn diese für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandspauschale beziehen oder eine Hilfe im Haushalt beschäftigen. Damit berücksichtigen wir die überfällige Anpassung an die Lebenswirklichkeit. Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sich noch einmal eindringlich mit der notwendigen Modernisierung des Steuerberaterwesens befasst und in der ersten Jahreshälfte 2005 Ergebnisse vorlegt. Bis Ende 2005 werden wir dann die notwendigen gesetzlichen Schritte unternehmen. Es gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Diese Verschiebung mussten wir als Preis zahlen, um einem Vermittlungsverfahren mit den Ländern vorzubeugen. Wir fordern die Länder auf, ihre Zusagen einzuhalten und dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Jetzt haben sie die gute Gelegenheit zu beweisen, dass der Förderalismus funktioniert und die Länder ihre Verantwortung für die öffentlichen Haushalte auch tatsächlich erfüllen.

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