Nachgelagerte Besteuerung entlastet langfristig alle Arbeitnehmer
28.04.2004: Zum Beschluss des Finanzausschusses zum Alterseinkünftegesetz erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin, und Kerstin Andreae, Obfrau im Finanzausschuss:
Mit dem Alterseinkünftegesetz setzen wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2002 zur steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen um. Der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten ist der sozial gerechte Weg, denn wir befreien die Pflichtbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schrittweise von der Steuer. Wir hatten diesen Systemwechsel deshalb schon lange gefordert. Langfristig werden so alle ArbeitnehmerInnen in Milliardenhöhe entlastet. Erst die daraus zufließende Rente wird allmählich und schonend höher besteuert. Im Jahr 2005 bleiben Renten von Alleinstehenden bis rund 19.000 Euro steuerunbelastet.
Wir haben eine drohende Schlechterstellung von kleinen Einkommen beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung verhindert. Bis zum Jahr 2010 wird der derzeit gültige Sonderausgabenabzug unverändert beibehalten und dann sozial verträglich bis 2019 abgeschmolzen. Zweifachbesteuerungen haben wir weitgehend vermieden. Im Einzelfall können Versicherte eine Ertragsanteilsbesteuerung beantragen.
Mit dem Alterseinkünftegesetz vereinfachen und entbürokratisieren wir die Riester-Rente, und wir verbessern die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge. Für die betriebliche Altersvorsorge werden wir den Förderrahmen noch einmal erheblich ausweiten. Bisher steuerfrei bleibende Beiträge von bis zu 2.472 Euro stocken wir um einen Festbetrag von 1.800 Euro pro Jahr auf.
Auch beim Verbraucherschutz haben wir noch Verbesserungen erreicht. Die jährliche Berichtspflicht bei der Riester-Rente zur Einhaltung von ökologischen, sozialen und ethischen Anlagekriterien haben wir um eine Berichtspflicht schon vor Vertragsabschluss ergänzt. Außerdem werden zukünftig Frauen und Männer gleich hohe Beiträge für ihre Riester-Rente zahlen.
Neue Kapitallebensversicherungen verlieren ihre bisherigen Steuerprivilegien. Eine einseitige Privilegierung nur eines Anlageprodukts ist nicht mehr zeitgemäß. Die Altersvorsorge wollen wir aber schonen. Bei 12-jähriger Laufzeit und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr werden wir deshalb ein milderes Besteuerungsverfahren ermöglichen. Die Sparer können die Erträge aus ihrer Lebensversicherung fiktiv auf 5 Jahre verteilen und so die Steuerbelastung senken. Die Union will das Alterseinkünftegesetz trotz weitgehender inhaltlicher Zustimmung im Bundestag ablehnen. Parteitaktik ist bei einem so wichtigen Thema fehl am Platz und verantwortungslos. Wir erwarten, dass der Bundesrat seine Verantwortung wahrnimmt und den Weg für die nachgelagerte Besteuerung frei macht.





