Bundesverfassungsgericht bestätigt Richtung unserer Steuerpolitik

09.03.2004: Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren erklärt die finanzpolitische Sprecherin Christine Scheel:

Wir haben Fehllenkungen der Steuerpolitik aus der Regierungszeit von Union und FDP frühzeitig korrigiert. Damit sind wir auf dem richtigen Weg; das hat uns jetzt auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Seit 1999 werden Spekulationsgewinne steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres anfallen und die Freigrenze von jetzt 512 Euro überschreiten. Verluste aus solchen Wertpapiergeschäften werden steuerlich anerkannt. Ein Verlustvortrag ist möglich.

Durch diese strukturellen Verbesserungen haben wir die Besteuerung verfassungskonformer ausgestaltet und einen Anreiz geschaffen, Spekulationsgewinne und -verluste auch tatsächlich steuerlich zu erklären. Die erfreulicherweise positive Kursentwicklung an den Börsen führt zukünftig auch wieder zu höheren Gewinnen und die angesammelten Verlustvorträge werden aufgebraucht.

Perspektivisch müssen deshalb Gewinn und Verlust aus Spekulationsgeschäften ähnlich gleichmäßig wie andere Einkünfte erfasst werden. Wir brauchen hier ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verfahren. Denn eine möglichst gleichmäßige Besteuerung verschiedener Einkunftsarten ist der Kern eines gerechten Steuersystems.

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