Völliger Dissens in der schwarz-roten Koalition zur Erbschaftsteuerreform

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Erbschaftsteuerreform erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform heute beschlossen in dem Wissen, dass zwischen den Regierungskoalitionen von Union und SPD in wesentlichen Fragen keine Einigkeit besteht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die entfernten Verwandten mit erheblich höheren Erbschaftsteuerlasten durch erhöhte Steuersätze rechnen müssen. Dabei hat sich die Lebenswirklichkeit in der Gesellschaft gegenüber früher stark verändert.

Wahlverwandtschaften nehmen stetig zu, so dass eine Begünstigung von in direkter Linie miteinander verwandten gegenüber entfernten Verwandten so nicht mehr Bestand im Erbschaftsteuerrecht haben darf. Z.B. Menschen, die heutzutage häufiger im hohen Alter nicht verheiratetet zusammenleben, werden durch den Regierungsvorschlag stark belastet werden. Dabei bewirken der demografische Wandel der Gesellschaft und das stetig steigende durchschnittliche Lebensalter, dass das solidarische Helfen im Alter einen immer größeren Stellenwert gewinnt. Hinzu kommt, dass der Regierungsentwurf noch nicht einmal Lebenspartnerschaften Ehepaaren in der Steuerklasse I gleichgestellt.

Der Dissens der Koalitionsfraktionen zeigt sich schon darin, dass die Union die Haltefristen für begünstigtes Betriebsvermögen verkürzen und die Steuersätze senken will, dass die SPD demgegenüber mindestens das Erbschaftsteuer- aufkommen halten will. Betrieben wird im Rahmen der Unternehmensnachfolge eine Betriebsfortführung von 15 Jahren vorgeschrieben, für Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsbetriebe sogar von 20 Jahren, um der hohen Steuerlast auf das gesamte Betriebsvermögen zu entgehen. Finanzämter müssen jährlich die Kriterien der Steuerbefreiung überprüfen und Betriebe müssen Nachweise über die Entwicklung ihrer Lohnsumme liefen. Diese Regelungen sind abschreckend und nicht bürgerfreundlich.

Der Normenkontrollrat hat zu Recht erhebliche Zweifel an den vom Bundesministerium der Finanzen auf nur 3,5 Millionen Euro zusätzlichen Bürokratiekosten für Unternehmer geübt. Dabei hat der Normenkontrollrat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Bürokratielasten zu beurteilen, die sich aus den Veränderungen auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen während der Beratungen im Parlament ergeben.

Fazit: Das Bundeskabinett hat etwas auf die parlamentarische Reise in Bundesrat und Bundestag geschickt, von dem beide Koalitionspartner selbst nicht überzeugt sind.

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