Betriebliche Altersvorsorge ist keine beliebige Verfügungsmasse für Unternehmen
20.10.2005: EU-Kommission stärkt die Rechte von Arbeitnehmern beim Arbeitsplatzwechsel
Zum heute vorgelegten Entwurf der EU-Kommission, die Rechte von Arbeitnehmern beim Arbeitsplatzwechsel zu stärken, erklären Christine Scheel, MdB und Dr. Thea Dückert, MdB:
Moderne Arbeitsmärkte brauchen flexible Arbeitnehmer. Deshalb muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibler werden: Deutliche verkürzte Unverfallbarkeitsfristen von Altersvorsorgeansprüchen sind deshalb ein wichtiger und richtiger Vorschlag der EU-Kommission. Denn bei vielen Arbeitnehmern verfallen bisher die bestehenden Ansprüche, wenn sie nicht länger als 5 Jahre bei ihrem Arbeitgeber arbeiten.
Wir wollen aber noch weiter gehen: Arbeitnehmer sollten ihre betriebliche Altersvorsorge bei einem neuen Arbeitgeber generell und uneingeschränkt weiterführen können. Hier muss dringend eine vernünftige Lösung gefunden werden, denn Arbeitnehmer mit mehreren Betriebsrenten sind schon heute keine Seltenheit mehr.
Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge muss auch tatsächlich den Arbeitnehmern zugute kommen. Allen Beteiligten muss klar sein: Betriebliche Altersvorsorge - vor allem die staatlich geförderten Formen - stehen im Eigentum der Arbeitnehmer und sind keine beliebige Finanzierungsmasse der Arbeitgeber. Das ist auch im Sinne der Unternehmen, denn sonst können erhebliche Schwierigkeiten drohen, wie die aktuellen Liquiditätsprobleme bei General Motors zeigen. Wir lehnen deshalb die geplanten Ausnahmen für die Direktzusage und die Unterstützungskassen ab. Denn damit wären zwei Drittel der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland von der Modernisierung ausgenommen - zu Lasten der Arbeitnehmer. Union und SPD sind jetzt gefordert, die Förderung der betrieblichen Altervorsorge stärker an den Interessen der Arbeitnehmer auszurichten.
Die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ist noch immer zu kompliziert und unübersichtlich. Hier muss weiter vereinheitlicht und vereinfacht werden. Die grüne Bundestagsfraktion hat schon in der letzten Wahlperiode ein individuelles Altersvorsorgekonto als moderne, einheitliche und einfache Lösung für die private und die betriebliche Altersvorsorge vorgeschlagen. Wir werden diesen Vorschlag weiter aktiv in die Diskussion einbringen.




