Unüberlegter steuerpolitischer Aktionismus der großen Koalition

Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Bundestagsfinanzausschuss zu den Gesetzentwürfen der großen Koalition zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm und zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen, erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Wir stehen zu einem durchdachten Subventionsabbau mit einem vernünftigen Konzept. Einige der steuerpolitischen Vorschläge der großen Koalition zeigen einen unüberlegten Aktionismus, der Investitionen und Arbeitsplätzen hier am Standort mehr schadet als nutzt. Diese Vorschläge bringen keinen Beitrag zur Steuervereinfachung und zur Haushaltskonsolidierung.

Wir kritisieren vor allem die folgenden Punkte:

Die Abschaffung reiner Steuersparmodelle, ohne Beschäftigungswirkung im Inland, ist richtig und längst überfällig. Der Vertrauensschutz für die Anleger muss aber gewahrt werden. Das hat die überwiegende Zahl der befragten Sachverständigen eindeutig bestätigt. Der rückwirkende Stichtag ist verfassungsrechtlich bedenklich. Das Datum des Kabinettbeschlusses 24. November 2005 wäre der bessere Stichtag, denn dies schafft Rechts- und Planungssicherheit für Anleger und Investoren. Wir setzen uns deshalb für eine Änderung des Stichtags auf den 24. November ein und werden einen entsprechenden Änderungsantrag in die nächste Finanzausschuss-Sitzung einbringen.

Die von der großen Koalition geplante Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten macht das Steuerrecht komplizierter und lädt die bürokratischen Lasten der Erfüllung der Steuerpflicht allein bei den Steuerpflichtigen und ihren Beratern ab. Darüber hinaus ist die Höhe der von der großen Koalition erwarteten Steuermehreinnahmen nach Einschätzung der Sachverständigen völlig illusorisch. Außerdem bleibt Beratung für Steuersparkünstler im gewerblichen Bereich steuerlich abziehbar, während Beratungsaufwand für Kinderbetreuungskosten und Altersvorsorge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden kann. Das ist eine ungerechte Ungleichbehandlung besonders von kleinen Einkommen und Familien.

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