Konsequenzen aus der Schließung des Offenen Immobilienfonds
Zu notwendigen Konsequenzen aus der Schließung des Offenen Immobilienfonds "grundbesitz-invest" durch die Deutsche Bank Tochter DB Real Estate erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Die Schließung des Immobilienfonds "grundbesitz-invest" durch die Deutsche Bank hat das Vertrauen der Anleger in die gesamte Anlageform tief erschüttert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Kapitalanlagegesellschaft und die Konzernspitze auf die erheblichen Risiken für die Gesellschaft selbst, das Produkt und die Branche hingewiesen, die mit einer Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine verbunden sein können. Leider hat dieser Appell nicht verfangen.
Nach einer Antwort der Bundesregierung sind die Mutterhäuser rechtlich nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Stützung offener Immobilienfond-Sondervermögen zu ergreifen. Das bedeutet, die BaFin kann "Sanierungsbeiträge" von den Mutterhäusern rechtlich nicht durchsetzen. Den Schaden haben die Anleger, die oft auf eine Anlage in "Betongold" ihr volles Vertrauen gesetzt haben. Dieser Zustand ist in höchstem Maße unbefriedigend. Die Offenen Immobilienfonds haben Schwächen bei der Bewertung, Liquidität, Haltedauer und Transparenz. Diese Schwächen müssen vom Gesetzgeber aber auch durch eine bessere Selbstregulierung der Branche konsequent beseitigt werden, um das Vertrauen der Anleger in Offene Immobilienfonds wiederzugewinnen.
So sollte die Begutachtung des Immobilienvermögens nicht mehr nur in jährlichen Abständen erfolgen, sondern in kürzeren Abständen zum Beispiel je Quartal, um in Perioden rapiden Werfverfalls von Immobilien realistische Werte überhaupt zeitnah veröffentlichen zu können.
Außerdem sollte im Investmentgesetz verbindlich festgelegt werden, dass die Anleger unverzüglich über eine Rücknahmesperre benachrichtigt werden. Bisher muss nämlich nur die BaFin informiert werden.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob seitens der Deutschen Bank Real Estate "die Vermögensinteressen der Anleger beachtet wurden, wenn sie Immobilien aus einem Fonds tatsächlich unter Wert an eine Gesellschaft, an der sie selbst beteiligt ist, verkauft haben sollte."("Der Rubicon-Deal", Handelsblatt vom 21.12.05) Die BaFin ist aufgefordert, möglichen Insiderhandel intensiv zu prüfen.





