Erbschaftsteuerreform zu kompliziert, zu streitanfällig und sozial ungerecht
Anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zur Erbschaftsteuerreform erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Die Anhörung der Sachverständigen zur Erbschaftsteuerreform der großen Koalition bestätigt unsere Meinung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zu kompliziert, streitanfällig und sozial ungerecht sind.
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, alle Vermögensarten gleich zu behandeln, wird endlich umgesetzt, aber durch Verfahren mit unabsehbar großem bürokratischem Aufwand für die Erben von Betriebs- oder Grundvermögen.
Alle Sachverständigen haben übereinstimmend gefordert, dass die Regelungen zu den Bewertungsverordnungen in das Gesetz aufgenommen werden müssen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Wir teilen diese Auffassung, dass das Parlament über die Bewertungsregeln entscheiden muss und nicht allein die Exekutive.
Die große Koalition hat sich mit ihrer politischen Vorgabe, die Erbschaftsteuerreform aufkommensneutral mit rund 4 Milliarden Euro regeln zu wollen in einer politischen Falle von kommunizierenden Röhren verfangen. Da sie eine großzügige Verschonungsregelung für Betriebsvermögen vorschlägt, muss sie beim privaten Immobilienvermögen und bei entfernten Verwandten mittels hoher Steuersätze um so stärker zugreifen, um das vorgegebene Steueraufkommen zu sichern.
Mehrere Sachverständige sprachen sich überzeugend für weniger starke Privilegierungen aus und für einen einheitlichen Steuertarif mit niedrigen Steuersätzen, der das Steueraufkommen von mehr Steuerpflichtigen erbringt. Unser Antrag zur Erbschaftsteuerreform geht in eine vergleichbare Richtung. Unsere Vorschläge sind im Gegensatz zu denen der großen Koalition verfassungskonform, transparenter, zukunftstauglicher und gerechter.





