Steuerbürokratieabbaugesetz hält nicht, was der Name verspricht

Dieses Gesetz hält nicht, was der Titel verspricht. Ich muss ganz klar betonen: Für die Bürgerinnen und Bürger bringt dieses Gesetz kaum Erleichterungen. Bürokratieabbau im Sinne dieses Gesetzes bedeutet weniger Arbeit für die Finanzverwaltung, aber neue Pflichten für die Steuerpflichtigen.

Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf die versprochene durchgreifende Steuervereinfachung. Statt Vereinfachung hat die große Koalition das Steuerrecht deutlich komplizierter gemacht. Zum Beispiel durch die Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Entfernungspauschale, durch die völlig unsystematische Ausgestaltung der Abgeltungssteuer - zu der wir jetzt im Jahressteuergesetz schon wieder ein Dutzend Änderungsanträge beraten mussten - oder auch durch die Begrenzung des Abzugs von Steuerberatungskosten, um nur einige zu nennen.

Auch mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wird es für die Bürgerinnen und Bürger nicht einfacher werden, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Im Kern des Gesetzes geht es darum, bisher papierbasierte Steuererhebungsverfahren auf elektronische Verfahren umzustellen. Nicht nur die Grünen, sondern auch die Sachverständigen in der öffentlichen Expertenanhörung haben grundsätzlich kritisiert, dass hier eine neue Pflicht für die Steuerpflichtigen eingeführt wird.

Die große Koalition hat darauf reagiert und eine Escape-Regelung geschaffen. Die ist aber wiederum bürokratisch. Die Steuerpflichtigen müssen einen Antrag stellen, dass sie an dem neuen elektronischen Verfahren nicht teilnehmen können, aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen. Die Finanzverwaltung muss dann auf die elektronische Abgabe verzichten. Der Schriftverkehr hat sich damit also verdoppelt. Statt wie bisher die Steuererklärung in den Briefumschlag zu stecken und abzuschicken, müssen die Steuerpflichtigen jetzt einen Antrag stellen und dann dürfen sie wie vorher auch die Steuererklärung per Post abschicken. Es ist wirklich schon fraglich, worin hier die Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bestehen sollen. Dieses Verfahren muss deshalb nach einiger Zeit überprüft werden, ob es für die Steuerpflichtigen einfach zu handhaben ist und die Steuerbehörden tatsächlich im Sinne der Antragstellenden entscheiden.

Bürokratieabbau kann keine Einbahnstraße sein. Die Steuererhebung müsste viel bürgernäher werden. Es wäre viel besser, auf den Zwang zu verzichten und die Steuerpflichtigen für die elektronische Übermittlung zu "belohnen", zum Beispiel durch einen Bonus bei der letztendlich fälligen Steuerschuld, denn schließlich ersparen die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, der Finanzverwaltung viel Arbeit.

Kritik am Gesetz kommt auch von den Datenschützern. Das Verfahren der qualifizierten elektronischen Signatur sei derzeit alternativlos. Deshalb sehen sie die im Gesetz geschaffene Möglichkeit, anstelle der elektronischen Signatur auf andere sichere Verfahren beim elektronischen Besteuerungsverfahren zurückzugreifen oder auf beides ganz zu verzichten, mit Besorgnis. Die Datenschützer sehen es deshalb als notwendig an, dass diese anderen Verfahren von unabhängigen Gutachtern, beispielsweise der Bundesnetzagentur, beurteilt werden. Außerdem muss es für die Steuerpflichtigen auch immer möglich sein, bei der elektronischen Kommunikation mit dem Fisku, die qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen. Diese ernsthaften Bedenken und Forderungen der Datenschützer müssen bei der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigt werden.

Weitere Änderungen im Gesetz, wie höhere Schwellenwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen, sind durchaus sinnvoll, denn dies entlastet kleinere Unternehmen und Verwaltung. Ebenso zu begrüßen ist es, dass die Verwaltung bei offenen BFH-Verfahren die Steuer vorläufig festsetzen kann, denn damit bleiben den Bürgern "rechtswahrende" Einsprüche erspart und der Verwaltung natürlich deren Bearbeitung.

Insgesamt bringt der Gesetzentwurf einige kleine Fortschritte, die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung und das bürokratische Verfahren, dies zu vermeiden, sind aber problematisch. Meine Fraktion wird sich deshalb bei der Abstimmung zu diesem Gesetz enthalten.

Die Rede ging zu Protokoll.

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