Steuern müssen gleichmäßiger erhoben werden
Rede im Plenum des Bundestages zum Antrag der Linksfraktion: Steuerpflichtige mit mehr als 500.000 Euro Einkommen gleichmäßig und regelmäßig zu prüfen
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ist sehr schwierig, wenn im Zusammenhang mit der gleichmäßigen und regelmäßigen Prüfung von Besteuerungstatbeständen ein Antrag formuliert wird, in dem es nur um diejenigen gehen soll, die 500 000 Euro und mehr verdienen. Ich muss der Frau Kollegin Tillmann völlig recht geben, wenn sie fragt: Was ist denn mit denjenigen, die ein Einkommen von 400 000 Euro haben?
(Dr. Uwe Küster [SPD]: Oder 80 000?)
Ich frage: Was ist denn mit denen, die ein Einkommen von 100 000 oder 70 000 Euro haben? Da haben doch der Bürger und die Bürgerin im Prinzip genauso das Recht, zu sagen: Wir erwarten, dass die Finanzbehörden auch in diesen Fällen vernünftig prüfen.
Es ist ein sehr populistischer Ansatz - auch heute Morgen haben wir das schon erlebt -, wenn man sich allein mit Einkommensmillionären - vielleicht gibt es auch ein paar Einkommensmillionärinnen; aber die Männer Ihrer Fraktion haben es noch nicht gemerkt - beschäftigt. Man verliert dabei aus dem Auge, dass die nicht gleichmäßige und regelmäßige Prüfung von Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzverwaltungen der Länder und Kommunen grundsätzliche Fragen der Steuergerechtigkeit betrifft und nicht nur die Frage: Was ist mit denen, die 500 000 Euro und mehr verdienen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben heute bereits gehört - darauf wurde hingewiesen -, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 500 000 Euro häufiger geprüft werden, als es in Ihrem Antrag beschrieben worden ist.
Es war ein Fortschritt, dass dies in der Föderalismuskommission I insofern geändert wurde, als Bezieher von Einkommen in dieser Höhe als Großbetrieb eingestuft werden. Das führt automatisch zu einer größeren Prüfungsdichte. Die Regelung wird inzwischen in der Praxis vollzogen.
Der Bericht des Bundesrechnungshofs 2006 hat gravierende Mängel vor allem beim Vollzug der Steuergesetze benannt und wichtige Empfehlungen gegeben. Wir sollten uns mit diesem Bericht auseinandersetzen und ihn sehr ernst nehmen, wenn es um die Frage geht, wie wir den Vollzug der Steuergesetze auf Bundesebene, aber vor allem auch in den Ländern verbessern können.
(Dr. Volker Wissing [FDP]: Dafür brauchen wir aber diesen Antrag nicht!)
Ich halte es nicht für hinnehmbar, dass der Steuereinzug in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich durchgeführt wird. In Berlin beispielsweise - darauf wurde schon hingewiesen; damit hat der Kollege Wissing völlig recht - gibt es eine laxere Praxis als in anderen Bundesländern. In Bayern versteht man die Nichtprüfung von Unternehmen als Wirtschaftsförderung. Hessen sieht das ähnlich. So kann man aber auch nicht vorgehen.
Wir müssen meines Erachtens zu Maßstäben kommen, die von allen gleichermaßen zugrunde gelegt werden, damit Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik nicht durch unterschiedlichen Steuervollzug unter Ausschluss der Öffentlichkeit betrieben wird. Denn das schadet unserer Wettbewerbsfähigkeit und ist unfair gegenüber den Unternehmen, denen keine Steuerentlastungen eingeräumt werden - wie es in Berlin zum Teil der Fall ist -, sondern die ihre Steuern zahlen müssen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das BMF plädiert für eine Bundessteuerverwaltung. Es ist wünschenswert, dass uns die Länderzahlen von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt werden, um die Akzeptanz hinsichtlich der Verfahrensgrundsätze einschätzen zu können. Unsere Kleine Anfrage wurde nicht so beantwortet, wie wir Grünen es uns gewünscht hätten. Wir werden nachbohren und genauer nachfragen, wie das Steuersystem aussehen soll. Wir werden uns auch mit dem Prüfungsturnus in den einzelnen Ländern stärker auseinandersetzen.
Es ist gut, dass die Weisungsrechte des Bundes gegenüber den Ländern gestärkt wurden. Die Länder sollten sich im Rahmen der Föderalismusreform II mit der Frage befassen, wie sie diese Maßstäbe in ihren Verwaltungen anwenden können. Das wäre der richtige Weg. Die Erosion von Steuereinnahmen durch unterschiedliches Verwaltungshandeln muss ein Ende haben. Die Föderalismusreform II hat dabei eine Bringschuld.
Es darf nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist. Insofern brauchen wir in der gesamten Bundesrepublik einen ordentlichen Steuervollzug.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)





