Reformbedarf beim Einkommensteuertarif
Redeskript zum Antrag 16/5277 der Fraktion Die Linke "Einkommensteuertarif gerecht gestalten - Steuerentlastung für geringe und mittlere Einkommen umsetzen"
Die Fraktion die Linke macht mit ihrem Antrag für die Einführung eines durchgehend linear progressiven Einkommensteuertarifs einen Vorschlag, der nicht den finanzpolitischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird.
Wir haben eine Gesamtstaatsverschuldung von mehr als 1,5 Billionen Euro, die trotz rückläufiger Nettoneuverschuldung noch weiter anwächst und von Schuldenabbau kann längst noch keine Rede sein.
Der Tarifvorschlag zur Absenkung des Tarifverlaufs erzeugt hohe Steuermindereinnahmen, die nicht durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 50 Prozent kompensiert werden. Der Antrag der Linksfraktion enthält keine Angabe über die Höhe der erwarteten Steuermindereinnahmen.
Richtig an dem Vorschlag ist, dass in Folge von nominellen Einkommenssteigerungen von Jahr zu Jahr die Steuerbelastung der Beschäftigten steigt. Der progressive Einkommensteuertarif ist nicht an einen Inflationsindex gekoppelt, und verursacht deshalb heimliche Steuererhöhungen.
Allein das Lohnsteuereinkommen nimmt pro Jahr um 1,6 Mrd. Euro zu, wenn die Löhne im Schnitt um 1,5 Prozent angehoben werden. Liegt die Lohnsteigerung im Schnitt bei 2,5 Prozent, fließen Bund und Ländern rd. 4 Mrd. Euro pro Jahr mehr zu. In der jetzigen Konjunktur mit relativ hohen Lohnabschlüssen kann dieser Effekt noch höher ausfallen, so dass wirklich Anpassungsbedarf für den Einkommensteuertarif entsteht.
Deshalb ist die Aussage richtig, dass die Steuerentlastungen im Rahmen der rot-grünen Einkommensteuerreform im Zeitablauf aufgefressen werden. Voraussichtlich etwa in drei Jahren werden die Steuerlasten für Arbeitnehmer wieder so hoch sein wie zum Ende der Regierungszeit von Helmut Kohl.
Auch wegen der Fortschreibung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums ist es notwendig den Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro auf 8.000 Euro pro Jahr anzuheben. Einen Eingangsteuersatz von 15 Prozent haben wir bereits. Die vorgeschlagene Ausdehnung der oberen Einkommensgrenze von 52.152 Euro auf 60.000 Euro/Jahr hat ihre Berechtigung vor dem Hintergrund stetig steigender Nominaleinkommen.
Der Spitzensteuersatz soll auf 50 Prozent angehoben werden. Diese Steuersatzerhöhung lässt völlig außer Acht, dass die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben für einen Beschäftigten in den Blick genommen werden müssen, um über soziale Gerechtigkeit und Belastungsgrenzen zu entscheiden.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung liegt 2007 bei 5.250 Euro/Monat oder 63.000 Euro/Jahr, so dass ein Arbeitnehmer mit 60.000 Euro zu versteuernden Einkommen nach dem Vorschlag der Linksfraktion mit einer Gesamtbelastung von Steuern und Abgaben in Höhe von mehr als 50 Prozent rechnen muss: 30 Prozent definitive Lohnsteuerbelastung mit dem Durchschnittssteuersatz und rund 20 Prozent Sozialabgabenbelastung. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer.
Die Anhebung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer wirkt gegen die Leistungsbereitschaft von Beschäftigten und Selbständigen. Wer soll sich überhaupt noch für ein höheres Einkommen anstrengen, wenn ihm bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 60.000 Euro von jedem Euro Mehrverdienst nur ein Drittel übrig bleibt.
Nein, die Linke macht es sich politisch zu leicht, wenn sie Umverteilung predigt und die Abgabenlasten durch die Sozialversicherungssysteme einfach vergessen hat. Dabei verursacht der gültige Einkommensteuertarif eine kräftige Belastung für die hohen Einkommensbezieher.
Die Topverdiener mit einem Steuersatz von über 40 Prozent überweisen im Durchschnitt fast 50.000 Euro/Jahr ans Finanzamt. Dieser Gruppe gehören 8 Prozent aller Steuerpflichtigen an. Sie trägt fast 44 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. Am unteren Ende der Einkommensskala gibt es eine Steuerbefreiung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 37.550 Euro pro Jahr.
Durch die Anhebung des Grundfreibetrages im Rahmen der rot-grünen Einkommensteuerreform ist die Gruppe, die keiner Einkommensteuerbelastung unterliegt, um ca. 1 Million Steuerpflichtige gewachsen. In der Gruppe der Geringverdiener müssen im Durchschnitt nur etwa 500 Euro Steuerlast getragen werden. Sie stellen ein Zehntel aller Steuerzahler und kommen für etwa 0,6 Prozent der Einkommensteuer auf.
Wirklich problematisch ist der steile Tarifverlauf des Einkommensteuertarifs für die mittleren Einkommensgruppen, die mit steigendem Einkommen schnell in höhere Steuersatzbelastungen hineinwachsen.
Hier sehe ich erheblich Änderungsbedarf, auf dass sich eine leistungsgerechte Bezahlung auch im verfügbaren Einkommen der Beschäftigten wiederfindet.
Abschließend noch eine gravierende Ungerechtigkeit, den der Vorschlag der Linksfraktion im Unternehmensbereich auslösen würde. Personengesellschaften würden nach dem Einkommensteuertarif mit 50 Prozent Grenzsteuersatz und Kapitalgesellschaften lediglich mit knapp 30 % Unternehmenssteuersatz (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) besteuert.
Das ist eine extrem große und ungerechtfertigte Differenz in der Steuerbelastung für Unternehmen unterschiedlicher Rechtform. Dies ist insbesondere problematisch, weil in Deutschland rd. 80 Prozent der Unternehmen Personengesellschaften sind. Ich halte es für völlig falsch, wenn die Personengesellschaften gezwungen werden sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln, um einer hohen Steuerlast zu entgehen.





