Wagniskapital konsequent fördern
Es ist erfreulich, dass nach monatelangem Koalitionshickhack zwischen Bundeswirtschaftsminister und Bundesfinanzminister jetzt endlich ein Gesetzentwurf vorliegt, der zumindest das Ziel hat, Wagniskapital besser zu behandeln. Das ist auch bitter notwendig. Denn mit der Unternehmenssteuerreform hat die Große Koalition das Gegenteil getan: Die Bedingungen für Investition und Innovation hier am Standort wurden systematisch verschlechtert: Schlechtere Abschreibungsbedingungen, Dikriminierung von Eigenkapitalinvestitionen, beschleunigter Wegfall von Verlustvorträgen und eine hoch komplexe Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Es werden genau diejenigen bestraft, die aktiv investieren und Risiken übernehmen. Investitionen mit relativ risikoarmen Fremdkapital wurden dagegen steuerlich begünstigt. Verkehrte Welt sollte man denken! Denn Innovationen sind die Triebfedern für nachhaltiges Wachstum und damit für Wertschöpfung und zukunftsfähige Arbeitsplätze.
Unser Standort braucht mehr Unternehmen, die hierzulande forschen und in die Entwicklung und Vermarktung ihrer Produkte investieren. Wir Grünen hatten die Regierung deshalb schon im März aufgefordert, die Innovationsfähigkeit des Standortes zu stärken und Wagniskapital zu fördern. Die von der Regierung jetzt vorgelegten Vorschläge bleiben weit hinter ihrem Anspruch zurück. Damit die Geldströme privater Investoren in Hochtechnologie-Gründungen und in junge innovative Unterneh-men gelenkt werden, muss der Gesetzentwurf der Bundesregierung deshalb noch deutlich nachgebessert werden!
Als allererstes stechen die willkürlich gewählten Förderkriterien ins Auge. Warum ist ein Unternehmen innovativ und damit förderwürdig, nur weil es unter 10 Jahre alt ist und weniger als 20 Mio. Euro Eigenkapital besitzt. Das sind keine zielgenauen Kriterien für Innovationsfähigkeit! Die Förderung muss an der tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit anknüpfen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, schauen Sie in unseren grünen Antrag, da finden Sie das beste Rezept dafür, sich nämlich an den direkten Ausgaben für Forschung und Entwicklung relativ zum Umsatz zu orientieren. Das ist zielorientiert und damit viel erfolgversprechender als die starre Abgrenzung im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Äußerst merkwürdig ist es aber auch, wenn diese Bundesregierung schon wieder ein Gesetz vorlegt, ohne dass sie überhaupt weiß, welche finanziellen Auswirkungen verschiedene Maßnahmen haben könnten. Exemplarisch dafür, wie dass BMF im Nebel stochert, ist das Zahlenwirrwarr um die transparente Besteuerung. Einmal schreibt Peer Steinbrück an die TU-München, dass die transparente Besteuerung aller Private Equity Fonds zu gigantischen Steuerausfällen von 15 - 20 Mrd. Euro führen würde. Dann behauptet die Parlamentarische Staatssekretärin, Barbara Hendricks, auf meine Nachfrage hin, dass es "nur" 12,5 Mrd. Euro kosten würde. Ein doch erheblicher Unterschied von sage und schreibe 7,5 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Nach Regierungsangaben kostet die ganze Unternehmenssteuerreform mit angeblich nur 5 Mrd. Euro ja schon deutlich weniger. Es ist schon skandalös, mit welchen Zahlen hier durch die Gegend geworfen wird.
Und schließlich fehlen im Gesetzentwurf der Bundesregierung auch noch einige ganz wichtige Maßnahmen, um den Standort Deutschland als Innovationsstandort wirklich attraktiv zu machen. Auch hier empfehle ich der Koalition die intensive Lektüre unseres grünen Antrags!
Wir Grünen fordern: Die Mindestbesteuerung darf für mit Wagniskapital finanzierte Unternehmen nicht greifen! Gerade im Hochtechnologie-Bereich muss viele Jahre verlustreich investiert werden, bevor ein innovatives Unternehmen Gewinne macht. Verluste dieser Unternehmen sollen deshalb zeitlich und in der Höhe unbeschränkt vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden können. Auch die Mantelkaufregelung der Großen Koalition ist hier viel zu eng gefasst. 5 Jahre reichen z.B. in der Biotechnologie längst nicht aus um Anfangsverluste auszugleichen.
Wir Grünen fordern außerdem: Die Nachteile der Abgeltungssteuer für Wagniskapitalgeber müssen beseitigt werden! Die von der Großen Koalition beschlossene Abgeltungssteuer benachteiligt eigenkapitalfinanzierte Investitionen. Kreditzinsen werden nur mit 25 Prozent besteuert; Dividenden und Veräußerungsgewinne tragen künftig eine Steuerlast von fast 50 Prozent. Diese Diskriminierung eigenkapitalfinanzierter Investitionen wird die inländischen Wagnisfinanzierungsquellen, wie z.B. Investitionen von Business Angels, austrocknen. Dividenden und private Veräußerungsgewinne dürften deshalb nach unserer Auffassung nur mit dem halben Steuersatz der Abgeltungssteuer belegt werden.
Wir brauchen international wettbewerbsfähige Steuern für Wagniskapitalgeber. Ich rate deshalb der Großen Koalition: Gehen Sie noch einmal in sich und übernehmen Sie unsere Vorschläge, damit der Innovationsstandort Deutschland den Anschluss behalten kann.
Rede ging zu Protokoll.





