Förderung von Wagniskapital
18.06.2004: Rede im Plenum
Ich bin sehr froh, dass wir bei diesem wichtigen Vorhaben für den Innovationsstandort Deutschland eine so breite parlamentarische Mehrheit gefunden haben. Nur die FDP kommt mal wieder nicht aus dem Mustopf und hängt hinten dran. Es bleibt das Geheimnis der FDP, warum sie den gemeinsamen Antrag der Fraktionen nicht mitträgt und stattdessen lieber den Gesetzentwurf des Bundesrates, der von der ganzen Systematik her auf dem Stand von vorgestern ist, unterstützt. Die ursprünglich diskutierten Gesetzentwürfe von Rot-Grün und aus dem Bundesrat lagen ja im Ergebnis gar nicht weit auseinander. Ich denke, wir haben mit dem gemeinsamen Antrag von Rot-Grün und der Union einen guten Kompromiss zwischen den beiden Entwürfen gefunden, dem auch der Bundesrat zustimmen kann - ausnahmsweise mal ohne ein Vermittlungsverfahren, so hoffen wir zumindest! Rechtssicherheit ist absolut vordringlich dafür, dass in Zukunft wieder mehr Wagnisfonds in Deutschland aufgelegt werden. Bei Laufzeiten von acht, zehn oder auch zwölf Jahren wird ein Fonds hier in Deutschland nur aufgelegt, wenn er international konkurrenzfähige Rahmenbedingungen vorfindet und der Initiator des Fonds sich sicher sein kann, dass dies auch in zehn Jahren noch so sein wird. Mit unserem gemeinsamen Entwurf bekommen wir jetzt eine klare verlässliche Regelung für Wagniskapitalfonds, die dem beginnenden Aufwärtstrend in den Wagniskapitalmärkten Schwung geben wird. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Neuinvestitionen im Wagniskapitalmarkt von fast 2 200 im Jahr 2000 auf knapp 900 im Jahr 2003 drastisch zurückgegangen. Ursache war der Crash an den Kapitalmärkten insgesamt und der New Economy im Besonderen. Jetzt hat die Talfahrt einen Boden gefunden und es geht langsam wieder bergauf. Steuerlich machen wir mit der geplanten Halbeinkünftebesteuerung von Carried Interest, also der Tätigkeitsvergütung für Fondsinitiatoren, einen riesigen Schritt in die richtige Richtung. Das ist nicht nur eine gute Nachricht für die Fondsinitiatoren, sondern das ist vor allem auch eine gute Nachricht für Gründung technologieorientierter Unternehmen und für Innovationen im Mittelstand. Denn gute Ideen und das Kapital, diese guten Ideen zu verwirklichen, müssen zusammengebracht werden. Wir schaffen wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen, verbessern die Chancen für Innovationen hier am Standort und erleichtern die Bedingungen für eine bessere Eigenkapitalausstattung für kleine und mittlere Unternehmen. Das hat positive volkswirtschaftliche Wirkungen. So stiegen laut empirischen Untersuchungen die Umsätze von Beteiligungsunternehmen viermal schneller als im Durchschnitt der Wirtschaft, die Beschäftigung stieg in der Vergangenheit um 5 bis 15 Prozent pro Jahr. Rund 4,5 Prozent der deutschen Arbeitsplätze finden sich mittlerweile in jungen Unternehmen. Damit hier noch mehr neue Arbeitsplätze entstehen, muss der Gründungsprozess wieder an Dynamik gewinnen. Das sind die eigentlichen Ziele der Regelung, die wir heute beschließen. Zukünftig soll die Tätigkeitsvergütung von Fondsinitiatoren nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Damit haben wir eine international konkurrenzfähige Steuerbelastung erreicht. Nach unserem gemeinsamen Entwurf ist es nun ganz egal, aus welcher Quelle der Carried Interest kommt, ob aus dem Veräußerungsgewinn, aus Dividenden oder Zinsen. Damit haben wir den Fondsinitiatoren und der Finanzverwaltung ein schwieriges Abgrenzungsproblem und damit viel Bürokratie und Kontrollaufwand erspart und die ganze Regelung praktikabler ausgestaltet. Allerdings öffnen wir kein Fass ohne Boden. Die Begünstigung ist beschränkt auf Gesellschaften, die Anteile an Kapitalgesellschaften erwerben, halten und veräußern. Andere vermögensverwaltende Gesellschaften kommen damit nicht in den Genuss des Halbeinkünfteverfahrens. Denn Mitnahmeeffekte auf breiter Front wollen wir vermeiden. Mehr Innovationen im Mittelstand und Gründungen technologieorientierter Unternehmen erreichen wir aber nicht allein damit, dass wir uns steuerrechtlich international wettbewerbsfähig aufstellen. Entscheidend ist auch, dass Innovationen ganz am Anfang Startfinanzierungen finden, und dabei geht es sowohl um Eigenkapital als auch um Fremdkapital. Denn private Startfinanzierungen haben unter der Krise am Wagniskapitalmarkt besonders stark gelitten. Das Finanzierungsvolumen ist auf ein Fünftel gesunken. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet mit ihren Programmen hier alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups. Zusätzliche Chancen bietet der neu geschaffene Dachfonds für Risikokapital. Eine weiteres entscheidendes Innovationshemmnis hier in Deutschland sind die vielen bürokratischen Hürden, die bei der Neugründung eines Unternehmens erst einmal überwunden werden müssen. Auf die eine oder andere Regelung und Vorschrift könnte für kleine Unternehmen sicherlich verzichtet werden, um Gründungen und Aufbau neuer Unternehmen zu erleichtern. Wir werden hier im Rahmen des Hightech-Masterplans noch einiges zu entrümpeln haben.





