Alleinerziehende und Bildungskosten steuerlich besser gestellt!
18.06.2004: Rede im Plenum zur Änderung der Abgabenordnung:
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen!
Dass der Bundesrat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht hat, um vernünftige Regelungen zur steuerlichen Behandlung gemeinnütziger Einrichtungen zu schaffen, ist zu begrüßen. Darin sind wir uns einig.
Wir wissen allerdings auch, was es bedeutet, wenn ein Land im Bundesrat eine Initiative einbringt, die zunächst mit den anderen Ländern und dem Bundesfinanzministerium koordiniert und letztendlich vom Gesetzgeber, dem Parlament, auf den Weg gebracht werden muss, zumal auch bestimmte Fristen einzuhalten sind.
Insofern kann man zwar beklagen, dass es so lange gedauert hat - es hätte in der Tat nicht ganz so lange dauern müssen, Herr Fahrenschon; das ist richtig -, aber ganz so schnell, wie Sie es dargestellt haben, geht es nicht, weil das Gesetzgebungsverfahren, die Fristen und die Modalitäten zwischen Bundestag und Bundesrat einzuhalten sind.
Wir hatten den kommunalen Spitzenverbänden rechtzeitig mitgeteilt, dass wir die Gesetzesänderung auf den Weg bringen, sodass auf kommunaler Ebene Planungssicherheit gegeben war. Denn es war klar: Weder die Union noch die rot-grüne Koalition noch die FDP würden einen solchen Vorstoß ablehnen. Damit stand fest, dass die Gesetzesänderung erfolgen wird. Insofern war es nicht tragisch, dass wir sie einige Wochen länger liegen gelassen haben - ich drücke das bewusst so aus -, weil wir noch andere Punkte, die wir vernünftigerweise regeln wollen, mit der Abgabenordnung in Verbindung gebracht haben.
Nun ließe sich einwenden: Es gibt eine Lokomotive mit einem Waggon daran - das ist die Initiative des Bundesrates -; das reicht eigentlich aus. Die rot-grüne Fraktion hat nun aber noch ein paar weitere Waggons angehängt. Aber jeder Waggon, der noch angehängt wurde, fährt in die richtige Richtung und hat insofern seine Berechtigung.
Das gilt für die Regelungen für allein erziehende Mütter und Väter, sodass eben nicht mehr, wie es bislang im Gesetz geregelt ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entfällt, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. Nach der vorgesehenen Regelung wird der Entlastungsbetrag von staatlicher Seite vielmehr so lange gewährt, bis der Kindergeldanspruch für ein Kind entfällt. Es macht schließlich keinen Sinn, wenn eine allein erziehende Mutter eines 17-Jährigen, der sich in der Ausbildung befindet, den Entlastungsbetrag bekommt, die allein erziehende Mutter eines 22-Jährigen, der sich in der Ausbildung befindet, aber nicht, obwohl die anfallenden Kosten gleich hoch sind. Das war eine völlig unsinnige Regelung, die im Dezember in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Bundesrat getroffen wurde. Die unionsgeführten Länder wollten gar nichts für die Alleinerziehenden tun. Die rot-grüne Regierung hat einen Vorschlag unterbreitet, der allerdings nicht 100-prozentig das umfasst, was wir politisch erreichen wollten. Deswegen ist es richtig, dass dieser Waggon angehängt wird.
Wir haben einen weiteren wichtigen Bereich aufgegriffen, bei dem es um die Zukunft von Bildungsaufwendungen geht. Wir sind der Auffassung, dass Investitionen in Bildung in einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Aus diesem Grund müssen wir schon froh sein, dass der Bundesfinanzhof die Möglichkeit eingeräumt hat, eine sehr weit reichende Abzugsfähigkeit von Bildungsaufwendungen als Werbungskosten zu erlauben. Man muss sehen, dass es hier Hürden gegeben hat, die es erst einmal zu überwinden galt.
Langfristiges Ziel muss natürlich sein, dass Sach- und Humaninvestitionen steuerlich gleichbehandelt werden und gleichermaßen abzugsfähig sind. Angesichts der Zeit, in der wir leben, und der Entwicklung in unserer Gesellschaft ist es nicht mehr zu legitimieren, dass zwar die Kosten für eine Maschine, die man sich in die Halle stellt, voll abzugsfähig sind, dass aber Investitionen in Bildung die Abzugsfähigkeit versagt bleibt.
Mit der von uns geplanten Maßnahme gehen wir einen Riesenschritt in die richtige Richtung. Es ist also berechtigt, auch diesen Waggon anzuhängen. Er wird ziemlich schnell mit in die richtige Richtung fahren.
Dem, was Herr Fahrenschon zu den anderen Themen inhaltlich gesagt hat, kann ich mich nur anschließen. Zu den Fragen betreffend die Umsatzsteuer habe ich schon in meiner vorhergehenden Rede Stellung genommen, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.
Der Zug ist auf einem guten Gleis. Auch die Richtung stimmt.
Danke schön.





