Offene Immobilienfonds und Steuerpolitik - Perspektiven für Altersvorsorge und Vermögensbildung
21.09.2004: Redebeitrag zur BVI Veranstaltung der Offenen Immobilienfonds
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr über diese Gelegenheit mit Ihnen über aktuelle steuerpolitischen Fragen rund um offene Immobilienfonds - Altersvorsorge - Vermögensbildung zu diskutieren. Ich möchte von drei Thesen oder Trends ausgehen, die meiner Ansicht nach ganz entscheidend dafür sind, wie der steuerliche Rahmen für Altersvorsorge und Vermögensbildung in der Zukunft aussehen wird. Erstens: Mit der Rentenreform hat die Politik in den letzten Jahren auf das sich abzeichnende Ungleichgewicht zwischen Beitragzahlern und Rentnern reagiert und den Anstieg der Beiträge, aber auch der Renten gebremst. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, dass die private Altersvorsorge zukünftig eine deutliche größere Rolle spielen wird als heute. Und die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass sie über die gesetzliche Rente hinaus für ihr Alter vorsorgen müssen. Nach einer jetzt veröffentlichten Studie des ZEW (Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung) wird das Gesamtvolumen an Ersparnissen für die private Altersvorsorge noch deutlich zunehmen. Mit der steuerlichen Riester-Förderung bei Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums haben wir erste finanzielle Anreize für zusätzliches Vorsorge-Sparen gesetzt. Insbesondere über die Zulagen soll es kleineren Einkommen und Familien erleichtert werden, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Allerdings bleibt die Inanspruchnahme der Riester-Förderung bisher hinter unseren Erwartungen zurück. Im Frühjahr diesen Jahres waren es wohl etwa 5 Millionen Verträge, klar zu wenig bei ca. 35 Millionen Anspruchsberechtigten. Zusammen mit der Rentenreform haben wir deshalb im Frühjahr auch die Riester-Rente etwas einfacher, weniger bürokratisch und flexibler gemacht. Bessere Informationen sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Produkte. Die Riester-Rente wird aber auch für die Anbieter attraktiver, neben den Verwaltungsvereinfachungen im Antragverfahren müssen z.B. die Abschluss- und Vertriebskosten nur noch auf 5 Jahre verteilt werden. Zweitens: In einer aktuellen Umfrage der Landesbausparkassen vertrauen 77 Prozent der Befragten den eigenen 4 Wänden mehr als allen anderen Anlageformen. Dass Aktien im Urteil der Bevölkerung zur Zeit nicht ganz so gut wegkommen, ist sicherlich auch auf den Crash an den Aktienmärkten zurück zu führen. Auf der anderen Seite sind die Vermögenswerte für Wohnimmobilien in der Langzeitbetrachtung- mit Ausnahme der Sondersituation in Ostdeutschland - kontinuierlich angestiegen. Dies ist sicherlich auch eine wesentliche Ursache dafür, dass die Immobilie in der Bevölkerung als sicherste Vorsorge fürs Alter breit akzeptiert ist. Das wird sich aber in Zukunft ändern. Der mit der demographischen Entwicklung einher gehende Bevölkerungsschwund führt je nach Region unterschiedlich stark zu steigendem Leerstand. Das wird nicht spurlos an den Immobilienmärkten vorbei gehen - Die Immobilienfonds müssen sich darauf einstellen. Glücklicherweise - besonders aus der Sicht der Immobilienmärkte - wirkt der Trend zum Single-Haushalt besonders in den Großstädten und der steigende Wohnflächenbedarf pro Kopf genau in die andere Richtung. Dieser Gegentrend kann die Auswirkungen des demographischen Wandels aber nicht flächendeckend auffangen. Die wirtschaftliche Dynamik einer Region wird für den Immobilienmarkt in Zukunft eine noch größere Rolle spielen. Die Immobilienmärkte werden sich deshalb regional sehr unterschiedlich entwickeln. In Ostdeutschland mit derzeit etwa 1,3 Millionen leerstehenden Wohnungen kann das heute schon anschaulich besichtigt werden. Es ist schon jetzt zu beobachten, dass die Immobilienfonds Sanierungsbedarf haben. Um sich auf diese Entwicklungen einzustellen, investieren sie zunehmend auch im Ausland. Zusätzlicher Anreiz sind hier natürlich die steuerlichen Vorteile, die sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Die vom ZEW jüngst befragten Finanzanalysten, erwarten ganz allgemein dass zukünftig bei der privaten Altersvorsorge renditestärkere und risikoreichere Anlageprodukte Boden gut machen werden. Für die Anlage des Altersvorsorgevermögens werden vermietete Objekte zukünftig nicht mehr so begehrt sein. Die selbstgenutzte Immobilie wird für die Altersvorsorge aber noch an Bedeutung gewinnen. Drittens: Die öffentlichen Kassen sind sehr knapp und das nicht nur beim Bund sondern auch und gerade bei den Ländern und Kommunen. Drei Jahre Wachstumsschwäche bremsen das Wachstum der Steuereinnahmen, während gleichzeitig konjunkturbedingte Mehrausgaben, z.B. für Arbeitslosigkeit, geschultert werden müssen. Wir haben für das Jahr 2005 einen verfassungsgemäßen Haushalt aufgestellt, d.h. die Investitionen liegen knapp über der geplanten Neuverschuldung. Allerdings setzt dies hohe Privatisierungserlöse von über 15 Mrd. Euro voraus. Das darf man nicht aus den Augen verlieren. Aus heutiger Sicht werden wir in 2005 wahrscheinlich das Maastricht-Kriterium - das ein Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts von maximal 3 Prozent zulässt - einhalten können. Dies ist vor allem auch ein Erfolg der Gesundheitsreform, denn der Saldo der gesetzlichen Krankenversicherungen wird mit in die Berechnung des Maastricht-Defizits einbezogen. Jetzt können die Kassen einen Überschuss vorweisen. D.h. unsere Reformpolitik beginnt zu wirken, aber wir sind noch längst nicht am Ziel. Die mit der Agenda 2010 eingeleiteten Reformen können mithelfen, mittelfristig das Gleichgewicht in den öffentlichen Kassen wieder herzustellen. Jetzt geht es darum, sie konsequent umzusetzen, um wieder zu mehr wirtschaftlicher Dynamik und zu mehr Arbeitsplätzen zu kommen. Fazit: es gibt derzeit keinen nennenswerten finanzpolitischen Spielraum für weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen. Die zentrale Frage aus diesen 3 Trends ist also, wie können wir Altersvorsorge und Vermögensbildung fördern, ohne substanziell mehr öffentliche Gelder auszugeben? Diese Frage lässt sich nur sinnvoll vor dem Hintergrund der aktuellen Steuerdebatte diskutieren: Im Frühjahr hatten wir eine rege politische Diskussion um die Architektur der nächsten Steuerreform. Angesichts aller haushaltspolitischen Probleme ist es momentan auf diesem Gebiet etwas leiser geworden. Ich bin aber ganz sicher, dass die steuerpolitischen Vorstellungen der Parteien spätestens im nächsten Wahlkampf ein bestimmendes Thema sein werden. Allerdings ist und bleibt die Finanzierung der Steuerreformvorschläge die Achillesferse aller Konzepte, die derzeit vorliegen. Zumindest in den ersten Jahren produzieren alle vorliegenden Steuerreform-Konzepte immens hohe Steuerausfälle, weil die Selbstfinanzierungseffekte und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erst allmählich wirksam werden. Die Finanzminsterkonferenz beziffert die Steuerausfälle bei Kirchhoff auf rund 43 Mrd. Euro, bei Merz auf rund 31 ½ Mrd. Euro. Faltlhausers "Konzept 21" kommt auf geradezu moderate 16 Mrd. Euro und die FDP ist mit 20 Mrd. Euro Steuerausfällen dabei. Wohlgemerkt jeweils pro Jahr! Die Frage ist also, wer soll denn solch riesige Haushaltslöcher finanzieren? Mehr Schulden kann auf jeden Fall nicht die Antwort sein. Kein Mensch mit haushaltspolitischer Verantwortung kann deshalb derzeit die Umsetzung solcher Konzepte ernsthaft fordern. Die Finanzministerkonferenz hat alle diskutierten Steuerreform-Konzepte einstimmig!!!! als nicht finanzierbar abgelehnt. Das heißt aber ganz und gar nicht, dass wir sozusagen in eine steuerpolitische Starre verfallen. Jetzt geht es vor allem um weitere Strukturverbesserungen im Steuersystem. Unsere weitere Steuerreform wird deshalb weitgehend aufkommensneutral sein müssen. Die politischen Entscheidungsgremien haben zu lange versucht, durch eine Fülle von Sonderregelungen in jedem Einzelfall Gerechtigkeit herzustellen. Im Ergebnis ist das System nicht nur zu kompliziert, sondern auch ungerecht geworden. Denn gleiche Einkommen werden in vielen Fällen nicht mehr gleich besteuert. Die Menschen haben nicht zu Unrecht häufig das Gefühl, Steuern seien - ich sage es überspitzt - eine Strafe für die "Dummen und Ehrlichen". Die Politik muss also dringend umsteuern. Zweifellos ist es der richtige Weg, Ausnahmetatbestände und Subventionen zu streichen und im Gegenzug die Steuersätze zu senken. Darin sind sich Wissenschaft, Wirtschaft, die meisten Politiker und auch die Mehrheit der Bürger im Grundsatz einig. Und das ist ja auch der Tenor aller Konzepte. Und diese Forderung nach verbreiterter Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen ist keineswegs neu. Sie konnte aber bislang im Streit um Detailregelungen und Besitzstände zwischen Regierung, Opposition, Interessenverbänden und Ländern nicht durchgesetzt werden. Warum? Eine Lösung verlangt von allen Beteiligten eine gewisse Opferbereitschaft: Von uns Politikern z.B. die Bereitschaft, auf die Förderung bestimmter Verhaltensweisen und Tatbestände über das Steuerrecht in größerem Maße zu verzichten. Deutlicher gesagt: Jede Partei muss bereit sein bestimmte Subventionen aufzugeben, die sie einmal als Wohltaten - und um Wählerstimmen zu gewinnen - großzügig unters Volk gestreut hat. Die eine Partei will beispielsweise Sparerfreibetrag und Pendlerpauschale schonen, die anderen Wohnungsbauprämie oder die Steuerfreiheit von Nacht- und Feiertagszuschlägen. Ohne eine weitgehende Kompromissfähigkeit wird das nichts. Notwendig ist aber auch die Bereitschaft der Begünstigten, also von Interessengruppen und Wirtschaft, auf bestimmte Privilegien zu verzichten. Wenn jedes Mal öffentlichkeitswirksam eine Weltuntergangsstimmung vermittelt wird, sobald eine Förderung zur Disposition steht, erleichtert das eine Reform nicht gerade. Einmal eingeführte Subventionen haben ein unglaubliches Beharrungsvermögen. Ich habe hier in der Subventionsabbaudebatte in den letzten Jahren einschlägige Erfahrungen gesammelt. So etwas nennt man auch "Reformunfähigkeit"! Oder um es mit Bert Brecht zu sagen: "Ein gutes Argument wirkt wundervoll, nur nicht auf den, der etwas hergeben soll." Wie kommen wir trotz der verfahrenen Lage vielleicht zu einer Lösung? 1) Natürlich: In der Zukunft klüger sein, also sollte z.B. bei der Einführung von Subventionen zukünftig immer darauf geachtet werden, dass sie von vorneherein zeitlich begrenzt und degressiv ausgestaltet werden. Etwa so wie die degressive Förderung der Windkraft. 2) Wir müssen uns eins klar machen: Die einfache Formel Abschaffung von Sondertatbeständen ist gleich Steuervereinfachung und mehr Gerechtigkeit geht nicht immer auf. Zum einen führen viele Ausnahmen bereits zu Vereinfachungen, wie z.B. die Steuerfreiheit von Trinkgeldern und zum anderen profitieren gerade die kleineren Einkommen von Pauschbeträgen mehr als von einer Steuersatzsenkung. Ich möchte deshalb davor warnen, Ausnahmeregelungen undifferenziert abzuschaffen, das würde nur zu mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie führen und hat in vielen Fällen auch ganz unerwünschte verteilungspolitische Effekte. Ja, ich würde darüber hinaus sogar dafür plädieren, solche Pauschalregelungen zu erweitern und die bisher in vielen Bereichen sehr zersplitterte steuerliche Begünstigung auf einem angemessenen Niveau zusammen zu fassen. 3) Durch die umfangreichen Abschreibungs- und sonstigen Abzugsmöglichkeiten für Immobilien werden insgesamt negative Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgewiesen. Es ist schon ein Unding, wenn das Ziel von Investitionen offenbar die systematische Erzielung steuerlicher Verluste ist. Und das von der Steuerseite her auch noch belohnt wird. Eine Anlage wird dann nicht mehr nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Rentabilität beurteilt. Das birgt Gefahren für die Anleger und trägt zur Fehllenkung von Kapital und letztendlich also auch zu den derzeit hohen Leerstandsquoten bei. Ziel einer Investition in Immobilien sollten vorrangig Gewinne aus Vermietung und Verpachtung sein. Es wäre deshalb sinnvoll im Zuge eines weiteren Subventionsabbaues die degressive Abschreibung im Mietwohnungsbau weiter einschränken. Auch sollten größere Instandsetzungs-, Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen nur noch über längere Zeiträume steuersparend abgeschrieben werden können. Das bringt mehr Einfachheit ins Steuerrecht, vermindert die Lenkungs- und Verzerrungswirkung von steuerlichen Normen und lässt dem Steuerpflichtigen damit auch größere Wahlfreiheit. Was bedeutet das für die steuerlichen Rahmenbedingungen von Altersvorsorge und Vermögensbildung? Wir haben gerade im Bereich der Vermögensbildung eine Vielzahl von Einzelregelungen: Arbeitnehmersparzulage, steuerfreie Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Sparerfreibetrag, Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung. Um an die einzelnen Fördertöpfe zu gelangen, muss der Steuerpflichtige die politisch erwünschten Lenkungsanforderungen erfüllen. Diese Einzelförderungen sollten zu einer einheitlichen Förderung von Vermögensbildung und Altersvorsorge zusammen geführt werden. Für diejenigen, die derzeit alle Fördertöpfe ausschöpfen, ergeben sich dann eventuell Nachteile, aber die große Anzahl der Bürger wird von einer einfachen, einheitlichen und transparenten Regelung profitieren. Noch etwas zum Thema Eigenverantwortung und Wahlfreiheit: Gerade haben wir mit der Rentenreform eine neue geförderte Form der privaten Altersvorsorge - die sogenannte Rürup-Rente eingeführt. Hier werden Beiträge zu kapitalgedeckten privaten Leibrentenversicherungen steuerlich begünstigt, die eine lebenslange monatliche Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten auszahlen und die nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind. Das ist recht restriktiv. Und diese starke Lenkung des Anlageverhaltens der Vorsorgesparer finde ich nicht ganz unproblematisch, denn zunehmend werden die etablierten Altersvorsorge-Produkte wie z.B. Lebensversicherungen, Banksparpläne durch neue Kapitalmarktprodukte: Fondssparpläne, Investmentfonds, Direktanlage in Aktien und Anleihen ergänzt. D.h. die Sparer sind bereit, perspektivisch auch in Anlageformen mit höherem Risiko aber dafür auch mit höheren Renditeaussichten zu investieren. Das ist auch eine durchaus wünschenswerte Entwicklung, denn dadurch kann die höhere wirtschaftliche Dynamik z.B. in Asien, China, Osteuropa helfen, unser demographisches Problem besser zu schultern. Außerdem schützt die "Internationalisierung" der deutschen Altersvorsorge den gefürchteten Kursdruck auf die Wertpapiere zu vermindern, wenn nämlich die geburtenstarken Jahrgänge ihre Ersparnisse verkaufen und konsumieren wollen. Auf eine solche Entwicklung muss die Politik natürlich adäquat reagieren. Der Trend zu mehr Risiko in der Altersvorsorge und zu einem breiteren Anlagespektrum macht eine Förderung notwendig, die eine Diversifizierung zwischen unterschiedlichsten Produkten ermöglicht. Der Sparer sollte selbst auswählen können, wie viel von seinem Geld er in Immobilien, Rentenversicherungen, Aktien, Anleihen, Aktien- oder Immobilienfonds investiert. Ich plädiere deshalb dafür, die bisher bestehenden steuerlichen Förderungen zu einem steuerlich geförderten individuellen Altersvorsorgekonto zusammen zu führen. Wir Grüne hatten diese Idee schon in der letzten Wahlperiode vor Einführung der Riester-Rente entwickelt. Inspiriert wurden wir seinerzeit von der Praxis in anderen Ländern, insbesondere Kanada. Diese Idee wurde ja inzwischen auch vom BVI aktiv aufgegriffen, darüber bin ich sehr froh, denn nur eine breite gesellschaftliche Mehrheit wird dieser bürgerfreundlichen Idee letztlich zum Durchbruch verhelfen. Einzahlungen auf das Altersvorsorgekonto sind bis zu einer gewissen Höhe z.B. 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Wo diese Grenze genau liegt, hängt von den haushaltspolitischen Spielräumen ab, die ja bekanntermaßen im Moment eher gering sind. Bei der Riester-Förderung beispielsweise sind es in der Endstufe ab 2008 bis zu 2.100 Euro. Für diejenigen, die keine oder wenig Steuern zahlen, kann eine Zulage vorgesehen werden. Ob Immobilienfondsanteile, Aktien oder Anleihen im Altersvorsorgekonto angespart werden, entscheiden der Begünstigte und die Bank oder der Finanzdienstleister nach einem Beratungsgespräch. Der Begünstigte kann auch bei verschiedenen Banken oder anderen Finanzdienstleistern Altersvorsorgekonten eröffnen. Die Produktpalette wird von der jeweiligen Bank oder dem anderen Finanzdienstleister abgegrenzt. Der Begünstigte wählt daraus nach individuellen Wünschen aus. Solange das eingezahlte Kapital im Altersvorsorgekonto bleibt, ist es steuerfrei und kann beliebig angelegt werden. Die laufenden Erträge, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne sind auch steuerfrei. Die Entnahme muss dann aber in voller Höhe versteuert werden. Eine Ausnahme wollen wir für die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums machen. Zu diesem Zweck können Mittel steuerfrei entnommen werden. Voraussetzung ist aber, dass diese dann in absehbarer Zeit wieder eingelegt werden. Bei der Besteuerung kann zunächst beim Abfluss aus dem Altersvorsorgekonto an den Begünstigten eine Quellensteuer von z.B. 25 % auf den abfließenden Betrag als Vorauszahlung von der Bank oder einem anderen Finanzdienstleister an das Finanzamt weiter geleitet werden. Anschließend muss die Differenz zum individuellen Steuersatz über die Einkommensteuerklärung an das Finanzamt nachbezahlt werden, wenn dieser über 25 % liegt. Liegt der individuelle Steuersatz darunter, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet. Das Altersvorsorgekonto kann vererbt werden, aber natürlich wird Erbschaftsteuer fällig. Werden Beträge entnommen oder das Konto von den Erben ganz aufgelöst, wird die volle Höhe der jeweiligen individuellen Einkommensteuer unterworfen. Einbindung der Riester-Rente: Bestehende Riester-Verträge könnten problemlos bestehen bleiben, also weiter geführt, ruhend gestellt oder ohne Fördereinbuße auf ein Altersvorsorgekonto übertragen werden. Allerdings könnte für Neuprodukte die Zertifizierung abgeschafft werden. Da die Zertifizierungsbedingungen für die Altprodukte zugleich Vertragsbedingungen sind, bleiben alle Bedingungen für die Altprodukte unverändert bestehen. Einbindung der betrieblichen Altersvorsorge: Wir wollen grundsätzlich allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge den Zugang zum Altersvorsorgekonto ermöglichen, solange der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Altersvorsorgeleistung erhält. Dies gilt also vor allem für Entgeltumwandlung. Dieses einfache Modell setzt einen hohen Anreiz, für das Alter zu sparen, und ist flexibel genug, sich auf individuelle Lebenssituationen einzustellen. Gleichzeitig setzt es einen hohen Anreiz, das Ersparte auch erst im Alter anzugreifen, denn bei Entnahme in aktiven Zeiten schlägt die Steuerpflicht voll zu. Eine Abgrenzung von Altersvorsorge und Vermögensbildung z.B. anhand eines Mindestalters oder bestimmter Mindestverrentung wie derzeit bei der Riester-Rente, geht meiner Ansicht nach an der Lebenswirklichkeit vieler Bürger vorbei. Auf solche Abgrenzungskriterien sollte in der Zukunft verzichtet werden. Leider findet die Realisierung dieses Konzeptes derzeit noch keine parlamentarische Mehrheit. Wir werden das Konzept Altersvorsorgekonto im Rahmen eines grünen Steuerkonzeptes weiter verfolgen und in die politische Debatte einbringen. Steter Tropfen höhlt den Stein! Mehr Eigenverantwortung und Wahlfreiheit für die Bürger bedeutet auf der anderen Seite auch für die Anbieter eine höhere Verantwortung ihren Kunden seriöse und transparente Informationen über die Anlageobjekte zur Verfügung zu stellen. Anteile an offenen Immobilienfonds sind nicht so leicht zu bewerten, wie Aktienfonds mit börsentäglicher Bewertung. Zum einen werden die Fondsimmobilien nur einmal jährlich neu bewertet, zum anderen gibt es bei der Bewertung selbst naturgemäß größere Spielräume als bei der Aktienbewertung. Ich halte es deshalb für besonders wichtig, dass die Anleger über Renditeerwartungen und Kostenstruktur der Anlageobjekte sowie des Fonds möglichst umfassend, zeitnah und nachvollziehbar informiert werden. Gleichzeitig geht es dabei auch um eine bessere Vergleichbarkeit der Fondsangebote für die Anleger z.B. durch ein einheitliches Set von einheitlich definierten Kennziffern, wie z.B. Leerstandsquoten etc. Alle diese Informationen machen den Markt der offenen Immobilienfonds für die Anleger transparenter und das nutzt letztlich auch den Fonds, denn mehr Transparenz schafft auch mehr Vertrauen, was ja gerade in letzter Zeit auch bei den offenen Immobilienfonds leider gelitten hat. Besonders wichtig und erwähnenswert ist der vom BVI verfolgte Ansatz bei der Bewertung der offenen Immobilienfonds jetzt auch auf unabhängige Rating-Agenturen zu setzen. Ziel aller dieser Maßnahmen für mehr Transparenz bei den offenen Immobilienfonds muss es sein, dass ein Anleger umfassende Informationen bekommt, damit er zumindest die Chance hat nachzuvollziehen, ob die Zahlen der Fondsgesellschaft eine marktgerechte Bewertung des Immobilienportfolios widerspiegeln. Vielen Dank!





