Vertrauensfrau der Bausparer
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Daten zur Tätigkeit als Vertrauensfrau der Bausparer/-innen der Bausparkasse Schwäbisch Hall:
Ich wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Bankenaufsicht für die Dauer von drei Jahren zur Vertrauensfrau der Bausparkasse Schwäbisch Hall bestellt. Dies geschah auf Vorschlag des Vorstands der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die Tätigkeit der Vertrauensleute beruht auf § 12 Absatz 1 des Gesetzes über Bausparkassen (BSpKG). Die Aufgaben und Befugnisse der Tätigkeit ergeben sich aus § 12 Absatz 2 bis 4 Bausparkassengesetz.
Es geht in erster Linie um die Abwicklung und Prüfung der korrekten Zuteilung von Bausparverträgen an die Bausparenden. Außerdem wird die Bearbeitung von Beschwerden der Bausparerenden durch die Vertrauensfrau geprüft.
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vergütung gilt der nicht zugeteilte Vertragssummenbestand der Bausparkasse. Die jährliche zu versteuernde Vergütung beträgt 2009 insgesamt 6.761,84 Euro oder 563,49 Euro pro Monat. Die Termine liegen nach Absprache in der sitzungsfreien Zeit des Bundestages.
Die Tätigkeit geschieht im Interesse des Verbraucherschutzes und ist auch auf der Bundestags-Homepage veröffentlicht.





