Finanzaufsicht soll Wirtschaftlichkeit der Altersvorsorge prüfen

Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage "Verbraucherschutz bei der geförderten Altersvorsorge" (BT-Drucksache 16/10973) erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Politik hat in Milliardenhöhe gefördert, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Hieraus leitet sich eine besondere Sorgfaltspflicht der Politik für die Sicherheit und Verbraucherfreundlichkeit der geförderten Altersvorsorgeprodukte ab. Das Vertrauen der Sparenden zurückzugewinnen ist angesichts der Finanzmarktkrise von großer Bedeutung. Wir haben deshalb die Regierung zum Stand der geförderten Altersvorsorge befragt:

Die positive Nachricht ist: Die Riester-Rente hat sich mit mittlerweile etwa 12 Millionen Verträgen als zusätzliche Altersvorsorge etabliert. Kleinere Einkommen profitieren zu über 50 Prozent und Frauen zu etwa 60 Prozent von der Förderung. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Sicherung des Lebensstandards der Bürgerinnen und Bürger im Alter. Die schlechte Nachricht ist: Fast 1 Million Riester-Rentenversicherungsverträge wurden bisher schon gekündigt, vor allem um den Anbieter zu wechseln. Dies ist in der Regel mit hohen Kosten für die Sparenden verbunden. Die Politik müsste deshalb jetzt handeln, die Regierung sieht aber keinen Handlungsbedarf.

Wir fordern, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den als Riester-Rente oder Rürup-Rente angebotenen Finanzmarktprodukten künftig viel genauer hinschauen muss, ob sich ein Vertrag für die Sparenden überhaupt lohnt, das heißt ob er wirtschaftlich tragfähig, die Zusagen der Anbieter erfüllbar und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Diese Prüfung muss Teil der Kriterien werden, die für eine Zertifizierung erfüllt werden müssen. Darüber hinaus muss die Finanzaufsicht endlich Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für die Probleme werden, die mit den Anbietern nicht bilateral geklärt werden konnten.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung zum Download.

Zugehörige Dateien:
KA 16-10973 - Antwort.pdfDownload (2333 kb)
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